Wirtschaft

Mi Pad klingt wie iPadApple gewinnt Rechtsstreit um Markennamen

05.12.2017, 16:28 Uhr
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Xiaomi könnte gegen die Entscheidung beim Gerichtshof Berufung einlegen. (Foto: dpa)

Der chinesische Smartphonehersteller Xiaomi meldet 2014 das Wortzeichen Mi Pad als Marke an. Apple reicht Widerspruch ein, Xiamos Klage gegen diesen weist das Gericht der Europäischen Union nun ab. Doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.

Apple ist als Sieger aus einem Rechtsstreit mit Xiaomi um den Markennamen iPad hervorgegangen. Der chinesische Smartphonehersteller hatte 2014 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Wortzeichen Mi Pad als Marke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der Telekommunikation angemeldet. Als Inhaber der älteren Marke iPad, die für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen ist, legte Apple Widerspruch gegen die Eintragung des Zeichens ein.

2016 gab das EUIPO dem Widerspruch von Apple mit der Begründung statt, dass die Zeichen einen erheblichen Grad an Ähnlichkeit aufwiesen. Die Unterschiede, die zwischen ihnen bestünden, reichten nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die Marke Mi Pad könne für eine Abwandlung der Marke iPad gehalten werden.

Xiaomi erhob daraufhin beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO. Das Gericht der Europäischen Union wies diese Klage nun ab und bestätigte, dass das Zeichen Mi Pad nicht als Marke eingetragen werden könne. Gegen die Entscheidung kann Xiaomi beim Gerichtshof Berufung einlegen.

Quelle: ftü/DJ

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