Wirtschaft

Abwicklung drohtBafin schreitet bei einer der größten Sterbekassen ein

22.07.2026, 17:18 Uhr
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Die Mitglieder schließen im BVaG ausschließlich eine Sterbegeldversicherung ab. Wenn das Mitglied stirbt, wird den Verbliebenen eine festgelegte Summe ausbezahlt, mit der diese etwa das Begräbnis bezahlen können. (Foto: picture alliance / epd-bild)

120.000 Mitglieder zählt der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und ist damit eine der größten Sterbekassen Deutschlands. Ein erheblicher Teil des Geldes des Vereins ging offenbar bei Immobiliengeschäften verloren. Die Bafin zieht nun die Notbremse.

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) hat einer der größten Sterbekassen des Landes, dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG), das Neugeschäft untersagt. Grund sind nach Informationen des Wirtschaftsmagazins "Capital" Abschreibungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro, die der Verein vornehmen muss. Die Verluste sollen vor allem bei Immobilieninvestitionen in Pflegeheimen angefallen sein. Laut "Capital" droht nach dem Stopp des Neugeschäfts der Entzug der Erlaubnis und die Abwicklung der Sterbekasse. 

Der BVaG bestätigte, dass es Abschreibungsbedarf bei der Sterbekasse gebe. "Richtig ist, dass Wertberichtigungen und Bewertungsanpassungen im Kapitalanlageportfolio wesentlich zur aktuellen Eigenmittelsituation beigetragen haben. Die abschließende Bewertung erfolgt im Rahmen der laufenden Abstimmungen mit Wirtschaftsprüfer, Aktuar und Aufsicht", teilte der BVaG auf Anfrage von "Capital" mit. Zu einzelnen Anlagepositionen wollte sich die Sterbekasse nicht äußern.

Derzeit werde noch geprüft, wie hoch der Abschreibungsbedarf tatsächlich ist - und welche Auswirkungen es auf die Mitglieder gibt. Die Bafin äußerte sich auf Anfrage nicht zum konkreten Fall, bestätigte aber systemische Probleme bei Sterbekassen. 

Sterbekassen wie der BVaG haben eine lange Tradition. Im Jahr 1968 von Mitarbeitern der Montanindustrie gegründet, zählt er heute mit 120.000 Mitgliedern zu den größten Sterbekassen in Deutschland. Die Mitglieder schließen ausschließlich eine Sterbegeldversicherung ab, die auf 8000 Euro begrenzt ist. Wenn das Mitglied stirbt, wird den Verbliebenen eine festgelegte Summe ausbezahlt, mit der diese etwa das Begräbnis bezahlen können. Anders als etwa klassische Lebensversicherungen sind Sterbekassen meist als Vereine auf Gegenseitigkeit organisiert - Überschüsse werden etwa an die Mitglieder ausbezahlt. 

Quelle: ntv.de, mbo

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