Wirtschaft

Hürde für Autobahngesellschaft Bund muss Grundgesetz ändern

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Vorbereitungen zum Ausbau der A8 bei Pforzheim (Baden-Württemberg).

(Foto: dpa)

Es ist eine Reform, von der einmal Millionen Autofahrer profitieren sollen - mit sanierten Brücken und weniger Staus. Nur wenige Monate nach der Besiegelung muss aber hinsichtlich der zentralen Autobahngesellschaft noch ein Problem gelöst werden.

Die künftige Organisation für schnelleres Planen und Bauen der Autobahnen steht vor einer neuen Hürde. Als Reaktion auf Bedenken von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will der Bund die erst im vergangenen Jahr geschaffene Grundlage für eine zentrale Autobahngesellschaft nachbessern.

Das Kabinett soll dafür am Mittwoch eine erneute Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen. Im Bundestag hat die Große Koalition aus Union und SPD jedoch keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr, die für Verfassungsänderungen nötig ist.

Um das 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen soll sich der Bund ab 2021 aus einer Hand kümmern - das soll Investitionen in marode Fahrbahnen beschleunigen und beim Ausbau überregionale Schwerpunkte absichern. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Als Teil eines großen Gesetzespakets zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen hatten Bund und Länder im vergangenen Sommer die Bündelung beschlossen. Länder können zudem beantragen, dass der Bund auch Bundesstraßen direkt betreut.

Leipzig soll Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes werden

Steinmeier hatte bereits bei der Unterzeichnung des Gesetzespakets im August Zweifel angemeldet, die die Bundesregierung nun berücksichtigen will. So soll künftig eigens im Grundgesetz eine Regelung aufgeführt werden, dass ein Land Planfeststellungsverfahren für Bauprojekte auf Antrag auch in seine Regie übernehmen kann. Bisher ist davon nur in einem einfachen Gesetz die Rede. Der Präsident hatte signalisiert, dass eine solche Klausel direkt ins Grundgesetz gehört.

Geplant ist nun ein entsprechender zusätzlicher Absatz für Artikel 143e. Das sieht der Entwurf des Finanzministeriums vor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte Ende April ein Standortkonzept für die Neuorganisation vorgestellt. Die Autobahngesellschaft - eine bundeseigene GmbH - soll ihren Sitz in Berlin haben. Vorgesehen sind zudem zehn regionale Niederlassungen mit Außenstellen. Als Hauptstandort eines neuen Fernstraßen-Bundesamtes hat Scheuer Leipzig vorgeschlagen.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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