Wirtschaft

Staatshilfe für Boeing EU darf Strafzölle auf US-Importe verhängen

Boeing hat nach Ansicht der WTO unrechtmäßig Subventionen bekommen.

Boeing hat nach Ansicht der WTO unrechtmäßig Subventionen bekommen.

(Foto: REUTERS)

Die EU darf im Handelsstreit um US-Subventionen für den Flugzeugbauer Boeing gegen die USA Strafzölle im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar verhängen. Das gab die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf bekannt.

Im jahrelangen Streit zwischen den USA und der EU über Subventionen für Flugzeugbauer ist eine Entscheidung gefallen: Die Welthandelsorganisation (WTO) teilte mit, dass die EU Strafzölle gegen die USA in einem Volumen von rund vier Milliarden Dollar (3,4 Milliarden Euro) verhängen darf.

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Hintergrund ist ein seit 16 Jahren andauernder Streit um Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing sowie dessen europäischen Wettbewerber Airbus. Die WTO hat Staatshilfen sowohl für Airbus als auch für Boeing für unzulässig befunden. Im vergangenen Jahr erlaubte sie daher den USA, europäische Güter und Dienstleistungen mit Strafzöllen im Gesamtvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro zu belegen. Betroffen sind etwa Airbus-Flugzeuge, aber auch Wein, Käse und Olivenöl.

Die Entscheidung über Strafzölle in umgekehrter Richtung ist nun gefallen. Die EU hat der Welthandelsorganisation bereits eine Vorschlagsliste übermittelt, welche US-Produkte betroffen sein sollen. Demnach könnten etwa auf Ketchup und Autoteile bald neue Abgaben fällig werden. Nach der Freigabe durch die WTO könnten die Strafzölle ab dem 27. Oktober erhoben werden, genau eine Woche vor der US-Präsidentenwahl am 3. November.

Es wird aber vielfach erwartet, dass die EU eher auf Verhandlungen mit der US-Seite setzt. Dies hängt insbesondere mit der schwierigen Situation sowohl von Airbus als auch von Boeing unter anderem wegen der Corona-Krise zusammen. Ein langwieriger Konflikt mit wechselseitigen, steigenden Strafzöllen auf Flugzeuge wäre für keine der beiden Seiten von Interesse.

Quelle: ntv.de, jga/AFP

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