Verstoß gegen gute Sitten EU lehnt Drogenboss Escobar als Markeneintrag ab
17.04.2024, 11:40 Uhr Artikel anhören
Unter vielen armen Menschen war Escobar lange ein Held.
(Foto: picture alliance / Luis Eduardo Noriega/EFE/dpa)
Der Name ist weltweit bekannt, eher berüchtigt, es gibt Filme und Netflix widmet ihm gar eine eigene Serie. Aber, eine eingetragene Marke darf der 1993 von der Polizei erschossene Drogenbaron Pablo Escobar in Europa nicht werden, entscheidet ein Gericht. Das würde gegen moralische Werte verstoßen.
Der Name des berüchtigten Drogenbosses "Pablo Escobar" darf in der EU nicht als Name für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU in Luxemburg.
Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) den Begriff "Pablo Escobar" für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen lassen. Das Amt lehnte den Antrag ab: Das verstoße gegen die guten Sitten. Das Markenamt habe sich bei seiner Beurteilung auf die Wahrnehmung vernünftiger Spanierinnen und Spanier mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle stützen dürfen, erklärte das Gericht, welche die unteilbaren und universellen Werte teilen, auf die sich die EU gründe.
Dazu zählten Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zu Recht habe das Markenamt entschieden, dass diese Menschen den Namen von Pablo Escobar mit Drogenhandel und Drogenterrorismus, den Verbrechen und daraus entstandenem Leid in Verbindung bringen würden - und nicht etwa mit eventuellen Wohltaten für Arme in Kolumbien, mit denen die Firma argumentierte.
Der 1993 verstorbene Escobar ist wohl der gefürchtetste Drogenbaron Kolumbiens. Er gründete das Medellín-Kartell, verdiente Milliarden mit dem Kokain-Schmuggel in die USA und soll für den Tod Tausender Menschen verantwortlich sein.
Das Unternehmen klagte vor dem Gericht der EU auf Eintragung der Marke - und verlor nun. Escobar werde größtenteils nicht mit seinen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien in Verbindung gebracht, entschieden die Richter. Daher verstoße die Anmeldung gegen die moralischen Werte und Normen. Zwar sei Escobar nie strafrechtlich verurteilt worden. Er werde aber als ein Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, das für zahlreiche Verbrechen verantwortlich sei. Deswegen verstoße es auch nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn die Marke nicht eingetragen werde. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.
Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP