Wirtschaft

Mondelez geht gegen Nestlé vor EU soll geschützte Kitkat-Form prüfen

Ob vier Finger oder vier Rippen, die Form des Kitkat-Riegels sorgt für Streit.

Ob vier Finger oder vier Rippen, die Form des Kitkat-Riegels sorgt für Streit.

(Foto: imago/PA Images)

Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat sich die Kitkat-Form europaweit rechtlich schützen lassen. Für den Konkurrenten Mondelez hat der vier-rippige Schokoriegel von außen betrachtet aber keinen Wiedererkennungswert. Ein EU-Amt soll nun Klarheit bringen.

Das EU-Amt für geistiges Eigentum muss nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters erneut prüfen, ob die Form des Kitkat-Riegels weiter als eigene Marke geschützt bleiben darf. Der Hersteller Nestlé habe keine hinreichenden Beweise für die Unterscheidungskraft der Marke vorgebracht, sagte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet.

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Das Amt (EUIPO) hatte das Produkt "Kitkat 4 Finger" auf Antrag von Nestlé 2006 als Unionsmarke eingetragen, ihm also EU-weit Unterscheidungskraft zugesprochen. Mitte Dezember 2016 stellte das EU-Gericht nach einer Klage des Konkurrenten Mondelez diese Entscheidung infrage: Es fehle der Beweis, dass die dreidimensionale Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Dies sei nur in einigen - etwa in Deutschland und Frankreich - der Fall.

Nestlé, das EUIPO und Mondelez fochten das Urteil an. Nestlé und das Amt beschwerten sich darüber, dass der Markennachweis in jedem einzelnen EU-Staat erbracht werden müsse. Mondelez hingegen kritisierte die Entscheidung des Gerichts, weil Nestlé die Unterscheidbarkeit der Marke in einigen Ländern nicht nachweisen konnte.

Wathelet schlug nun dem EuGH vor, die Einsprüche zurückzuweisen. Nestlé habe zwar für die meisten EU-Staaten Beweise für die Unterscheidungskraft vorgelegt. Diese reichten aber nicht aus, um auf andere EU-Länder schließen zu können, betonte er. Auch die vom Schokoladen-Konkurrenten Mondelez vorgelegten Argumente lehnte der Gutachter ab: Nur eine unterlegene Partei könne Widerspruch einlegen - das treffe nach der Entscheidung des EU-Gerichts gegen die Unionsmarke Kitkat aber nicht bei Mondelez zu. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihr aber.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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