Wirtschaft

Erste Haftstrafe für Deutschen Ex-Banker nach "Cum-Ex"-Deals verurteilt

Der Verurteilte war Generalbevollmächtigter der Warburg-Bank.

Der Verurteilte war Generalbevollmächtigter der Warburg-Bank.

(Foto: dpa)

Durch Steuertrickserien bei sogenannten "Cum-Ex"-Geschäften entstand dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe. Das Landgericht Bonn verurteilt nun einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Warburg-Bank zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Wegen sogenannter "Cum-Ex"-Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler ist erstmals ein deutscher Banker zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte gegen den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen. Zwei Monate der Strafe gelten den Angaben einer Gerichtssprecherin zufolge schon als vollstreckt, weil sich das Verfahren über einen langen Zeitraum gezogen hatte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Die Warburg-Bank erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung überrasche nach den Festlegungen vom März 2020 nicht. "Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt", erklärte sie. "Ob das Urteil angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge einer etwaigen Revision standhält, ist fraglich."

Erste Urteile gegen zwei Aktienhändler

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bank Steuerforderungen im Zusammenhang mit dem "Cum-Ex"-Skandal beglichen, aber stets betont, dass die Nachforderungen ungerechtfertigt seien. Sie seien "nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen". Das Geldhaus betonte stets, sich bei allen Geschäften an die gesetzlichen Regeln gehalten zu haben. Im März 2020 war in Bonn bereits das Urteil im allerersten Strafprozess um die umstrittenen "Cum-Ex"-Deals gefallen. Das Landgericht verurteilte damals zwei britische Aktienhändler zu Haftstrafen auf Bewährung. Am 15. Juni will der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision verhandeln.

Bis zu dem ersten Urteil war ungeklärt, ob "Cum-Ex"-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Dabei war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa/rts/AFP

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