Wirtschaft

Streit um Roaming-Praxis Führt O2 deutsche Kunden in die Irre?

Seit dem 15. Juni gilt in der EU per Verordnung "Roam like at Home". Weil O2 das nicht allen Kunden in Deutschland automatisch ermöglicht, erwägt die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte. Bestätigt fühlt sie sich dabei durch die EU-Kommission.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat angekündigt, gegen die Tarifpolitik von O2 gerichtlich vorzugehen, weil bestimmte Kunden freies EU-Roaming nicht automatisch erhalten. Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren dürfen eigentlich keine Zusatzkosten mehr im EU-Ausland berechnet werden.

Bestimmte O2-Kunden von Telefónica Deutschland können von dem Wegfall aber erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisierten die Verbraucherschützer. Dies betrifft all jene Kunden, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif von O2 haben. Sie wurden auf der O2-Internetseite und in den Mai-Rechnungen darüber informiert, dass sie aktiv werden müssen, um in den neuen Roaming-Tarif zu wechseln.

"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten."

Irreführung der Kunden befürchtet

Nach Ansicht des Verbandes verstößt die Vorgehensweise von Telefónica gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies sehen die Verbraucherschützer jedoch nicht mit der EU-Verordnung im Einklang.

O2 wies die Kritik derweilen zurück. Das Unternehmen habe die betroffenen Kunden entscheiden lassen wollen, ob ein Wechsel jeweils vorteilhaft sei, so ein Telefónica-Sprecher. Bei allen anderen Kunden wurde der Tarif automatisch auf die neue EU-Regelung umgestellt. Zudem habe man "immer offen und gut sichtbar kommuniziert".

Die Roaminggebühren in der EU waren zum 15. Juni gefallen. Verbraucher können seitdem zu ihrem Inlandstarif im EU-Ausland telefonieren, Kurznachrichten schreiben und das mobile Internet nutzen. Zusatzkosten dürfen die Anbieter nur bei Missbrauch erheben, also etwa dann, wenn jemand einen Mobilfunkvertrag günstiger im EU-Ausland abschließt, die SIM-Karte dann aber dauerhaft in Deutschland benutzt, um Geld zu sparen.

Quelle: ntv.de, lou/dpa7AFP

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