Wirtschaft

Online-Werbung im FokusGericht lehnt Google-Zerschlagung ab - Schlappe für US-Regierung

02.09.2026, 18:18 Uhr
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Google hat einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen angeboten. (Foto: picture alliance/dpa)

Das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten streiten mit dem Internet-Giganten Google um dessen Plattform AdX. Der Konzern hat mit seiner Sicht der Dinge vor Gericht Erfolg. Damit scheitert auch der zweite Anlauf der Behörde, das Unternehmen aufzuteilen.

In einem Kartellverfahren um das Geschäft mit Online-Werbung hat Google einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Eine Richterin wies einen Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf der Anzeigenbörse AdX ab. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen.

Das aktuelle Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Zwei Jahre später urteilte die Richterin, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Online-Werbung und Anzeigenbörsen habe. Der US-Internetkonzern zwinge Werbetreibende, seine Börse AdX zu nutzen.  Das Justizministerium argumentierte, dass ein erzwungener Verkauf der Werbebörse von Google der einzige Weg sei, um dessen Dominanz einzudämmen und den Markt für neuen Wettbewerb zu öffnen. Seither streiten die Kläger und der Suchmaschinenbetreiber über mögliche Änderungen der Geschäftspraktiken.

Google zufolge wäre ein Zwangsverkauf von AdX technisch schwierig und würde zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen. Stattdessen bietet das Unternehmen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an.

Die Richterin hatte während des Prozesses Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität einer Zerschlagung geäußert und erklärt, dass dies Jahre dauern würde, da Google gegen ihr Urteil Berufung einlegen werde. Zudem äußerte sie Unbehagen darüber, dass nicht bekannt sei, wer die Werbebörse von Google künftig erwerben und betreiben würde. Die vollständige Urteilsbegründung wurde vorübergehend unter Verschluss gehalten, um den Parteien Zeit zu geben, vertrauliche Geschäftsinformationen zu schwärzen. 

Für die US-Behörden ist das aktuelle Urteil ein weiterer Rückschlag bei ihren Bemühungen, die Marktmacht der großen Technologiekonzerne zu begrenzen. Vor etwa einem Jahr konnte die Alphabet-Tochter in einem anderen Verfahren den Zwangsverkauf des Internetbrowsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android abwenden. Die Forderung der US-Kartellbehörde FTC nach einem Zwangsverkauf der Foto-Plattform Instagram und des Messengerdienstes WhatsApp durch Meta wies ein US-Gericht ebenfalls ab.

Quelle: ntv.de, jwu/rts/DJ

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