Wirtschaft

"Nicht überraschend" Große Insolvenzwelle bleibt bislang aus

Auch durch die Maßnahmen der Bundesregierung wird eine starke Zunahme von Insolvenzen vorerst ausbleiben, glauben Deutschlands Chefstatistiker.

Auch durch die Maßnahmen der Bundesregierung wird eine starke Zunahme von Insolvenzen vorerst ausbleiben, glauben Deutschlands Chefstatistiker.

(Foto: imago images/Robert Poorten)

Die Corona-Krise trifft die deutsche Wirtschaft hart, in vielen Branchen werden Arbeitsplätze verloren gehen. Trotz der schwierigen Lage wurden im April deutlich weniger Insolvenzverfahren eröffnet als im Vorjahresmonat. Ein Zeichen der Entspannung ist das aber nicht.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) rechnet nicht damit, dass es wegen der Corona-Pandemie zu einer schnellen Zunahme der Insolvenzen in Deutschland kommen wird. Um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen, erstellten die Statistiker erstmals vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 Prozent zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

"Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider", erklärte Destatis. "Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend."

Zum einem vergehe zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gingen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit habe sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.

Zum anderen würden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zähle in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (vorerst bis zum 30. September 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.

Quelle: ntv.de, ter/DJ

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