Evakuierungen nach KriegsbeginnHaben Nahost-Touristen Rechtsanspruch auf Rückholaktionen?

Nach dem Angriff des Irans durch die USA und Israel hängen rund 30.000 Urlauber aus Deutschland im Krisengebiet fest. Wegen der Lage gestalten sich Rückholaktionen schwierig - und sind für viele Betroffene nicht kostenfrei.
Im Ankunftsbereich des Frankfurter Flughafens herrschte am Donnerstagmorgen pure Erleichterung. Die mehr als 250 Passagiere des ersten deutschen Charterflugs aus Maskat hatten wieder heimischen Boden unter den Füßen, waren in Sicherheit vor Bomben und Raketen. Und jeweils um 500 Euro ärmer, denn gratis war das Ticket entgegen mancher Mutmaßungen nicht. Zur gleichen Zeit harren noch zehntausende Touristen am Arabischen Golf aus. Ihre Rückkehr gestaltet sich wegen der heiklen Sicherheitslage schwierig. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Wie viele Bürger und Bürgerinnen hängen noch fest?
Nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands waren anfangs rund 30.000 Kunden deutscher Reiseanbieter im Krisengebiet gestrandet. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Flugpassagieren, die beim Umsteigen an den Drehkreuzen der arabischen Fluggesellschaften wie Katar, Etihad oder Emirates vom Krieg kalt erwischt wurden. Laut Daten des IT-Dienstleisters Cirium sind seit Beginn der Attacken in der Golfregion bis einschließlich Freitag mehr als 29.000 geplante Flüge ausgefallen. Mindestens eine vierstellige Zahl deutscher Urlauber ist inzwischen wieder zu Hause.
Was hat es bislang an Evakuierungsflügen nach Deutschland gegeben?
Die Bundesregierung hat bislang vier Flüge gechartert. Neben drei Flügen aus dem Oman sollen Passagiere am Sonntag auch im saudischen Riad starten. Dorthin hat zudem die Lufthansa-Tochter Eurowings ein erstes eigenes Flugzeug geschickt, um rund 150 Touristen nach Köln zurückzuholen. Es handelt sich um den ersten eigenen Rückholflug der Lufthansa Group nach Deutschland. Insgesamt sei die Airline-Gruppe an bislang zehn Hilfsflügen im Auftrag unterschiedlicher nationaler Regierungen beteiligt, sagt Lufthansa-Chef Carsten Spohr. Dazu kommen seit Dienstag nachgeholte Flüge arabischer Gesellschaften, die auch Gäste deutscher Urlaubsanbieter wie Tui an Bord haben.
Kommt der normale Flugverkehr wieder ins Rollen?
Ja, allmählich kommen wieder mehr Flugzeuge aus dem Nahen Osten heraus. Am Flughafen Dubai sollte es laut Cirium am Freitag nach 280 Absagen noch mehr als 320 Starts gegeben haben. Bereits seit Dienstag starten dort wieder die Riesenjets der heimischen Gesellschaft Emirates in die ganze Welt, teils unter Militärschutz. Die Gesellschaften der Lufthansa-Gruppe fliegen hingegen noch mindestens bis einschließlich Dienstag aus Sicherheitsgründen nicht ins direkte Krisengebiet.
Was müssen die betroffenen Passagiere zahlen?
Pauschaltouristen und Passagiere, die von ihrer Airline Ersatzflüge erhalten haben, zahlen zusätzlich nichts. Anders sieht es bei den Teilnehmern der eigens organisierten Evakuierungsflüge der Bundesregierung aus. Zufrieden stellt der Bund der Steuerzahler fest, dass der Staat bereits in der Vergangenheit etwa bei Corona kein "Rundum-Sorglos-Paket" ausgestellt hat. Stattdessen gab es je nach Entfernung Gebührenbescheide zwischen 200 und 1000 Euro, wie der Reiserechtsexperte Paul Degott berichtet. Diese Pauschalen deckten nach seiner Einschätzung die tatsächlichen Kosten nicht und seien eher als kulant anzusehen. Das gelte auch für die nun erhobenen 500 Euro auf dem Maskat-Flug.
Aber ist der Staat nicht verpflichtet, den eigenen Bürgern zu helfen?
Doch, aber eben nicht kostenfrei. Grundlage ist das Konsulargesetz, das bei Naturkatastrophen, Kriegen oder revolutionären Verwicklungen vorsieht, den Deutschen im betroffenen Gebiet Hilfe und Schutz zu gewähren. Der konsularische Schutz kann in bestimmten Fällen auch Rückholaktionen beinhalten, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum Deutschland. Es bestehe aber kein direkter Rechtsanspruch auf Rückholaktionen, die aus Sicht der Behörden freiwillige Maßnahmen bleiben. Finden sie dennoch statt, sind die Hilfeempfänger zum Ersatz verpflichtet. Die Kosten müssen also grundsätzlich in Rechnung gestellt werden.
Kann diese Hilfspflicht auch erlöschen?
Sie endet zum einen, wenn die Notsituation nicht mehr existiert. Die Hilfe könne auch abgelehnt werden, wenn der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht habe, sagt Rechtsanwalt Degott. Das dürfte aber für die Masse der ausharrenden Urlauber nicht gelten.