Wirtschaft

Mögliche Wettbewerbseinschränkungen Kaiser's-Deal muss erneut geprüft werden

Urlaubsgeld kein Problem? Die Tarifverträge sollen für alle Kaiser's-Tengelmann-Mitarbeiter erhalten bleiben.

Urlaubsgeld kein Problem? Die Tarifverträge sollen für alle Kaiser's-Tengelmann-Mitarbeiter erhalten bleiben.

(Foto: imago/Ralph Peters)

Die Erleichterung bei den Arbeitnehmern, Politikern und Managern ist groß: Die Rivalen Edeka und Rewe haben sich geeinigt, alle Kaiser's-Tengelmann-Filialen sollen gerettet werden. Für die Kartellbehörden geht das Spiel damit allerdings von vorne los.

Mit der Grundsatzeinigung zwischen den am Streit um die Kaiser's-Tengelmann-Filialen beteiligten Unternehmen ist der Deal keineswegs gesichert. Auch wenn die Klärung von noch offenen Fragen in den kommenden Tagen gelingen sollte, bleibt eine weitere Hürde: Die Aufteilung von Kaiser's Tengelmann zwischen den beiden größten Supermarktbetreibern Deutschlands - Edeka und Rewe - dürfte eine neue Überprüfung durch die Kartellbehörden nach sich ziehen.

Aus Verhandlungskreisen hatte es bislang immer geheißen, die am Montag verkündete Einigung sehe eine Umsetzung der umstrittenen Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Übernahme vor. Dieser hatte mit seiner Ausnahmegenehmigung ein Verbot des Kartellamts außer Kraft gesetzt. Da im Rahmen der von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vermittelten Einigung Rewe als letzter Kläger seinen Einspruch gegen diese Ministererlaubnis zurückziehen will, gebe es nun keine rechtlichen Hürden für den Unternehmensverkauf.

Der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, rechnet allerdings sehr wohl mit einem Prüfverfahren des Kartellamts. "Wenn die führenden Unternehmen einen wesentlichen Teil des Supermarkt-Marktes unter sich aufteilen, ist das eine Absprache, die den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher einschränken kann", sagte Wambach der "Rheinischen Post". "Das Kartellamt wird sich genau ansehen, ob es diese Absprache für zulässig hält."

Kartellamt beriet während der Verhandlungen

Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in wettbewerbsrechtlichen Fragen. Sie hatte sich wie auch das Bundeskartellamt gegen die Komplettübernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka ausgesprochen. Bei der Frage, ob der neue Deal wettbewerbsrechtlich zulässig sei oder nicht, komme es auf die Details zur Aufteilung der Filialen an, sagte Wambach weiter. Erst wenn diese festständen, sei eine Beurteilung möglich.

Berichten zufolge haben sich die beteiligten Unternehmen bereits auf eine erneute kartellrechtliche Prüfung vorbereitet. Bereits in den vergangenen Woche sollen sie Experten des Kartellamts als Berater hinzugezogen haben. Ein Behördensprecher sagte der dpa, "selbstverständlich" stehe das Kartellamt für fachliche Fragen in solchen Fällen zur Verfügung.

Quelle: ntv.de, mbo

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