Neue Unternehmensform "EU Inc."EU stellt Plan für einfache und günstige Firmengründung vor

Für viele Startups sind die USA attraktiver als die EU - dort können sie leichter wachsen und erfolgreich werden. Das soll sich nun ändern: Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll eine neue Unternehmensform Gründer in der EU halten, für maximal 100 Euro.
Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet werden und leichter in der gesamten Union aktiv sein können. "Jeder Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen - und zwar vollständig online", sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission. Sie stellte den Vorschlag für eine "EU Inc." genannte neue Unternehmensform vor. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein.
Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für die Unternehmensform soll vieles einfacher sein, etwa entfallen persönliche Behördengänge, Vorstandstreffen können online erfolgen und Unternehmen können schneller abgewickelt werden. Das Ziel: Die europäische Wirtschaft durch mehr Innovationen in Europa stärken, mehr Investitionen in Startups und eine leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Denn die Regeln sollen grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Die Kommission will nun eine zentrale Internetseite aufsetzen, wo sich Unternehmerinnen und Unternehmer registrieren können, für maximal hundert Euro und innerhalb von zwei Tagen. Die Informationen sollen nach Vorstellung der Kommission automatisch an nationale Register in allen 27 Staaten fließen. Die neue Firma soll ohne weitere Anträge Steuer- und Umsatzsteuernummern bekommen.
Auch neue Investitionen oder die Übertragung von Anteilen sollen digital abgewickelt werden können. Das Gleiche gilt für Insolvenzen. "Das ermöglicht Gründerinnen und Gründern, innovative Ideen zu testen und bei Bedarf von Neuem anzufangen", teilte die Kommission mit. So soll verhindert werden, dass erfolgreiche Startups abwandern und in den USA oder anderswo weiter wachsen und an die Börse gehen - wie in der Vergangenheit der Musikstreamingdienst Spotify oder der Finanzdienstleister Klarna.
Expandieren leichter möglich
Bislang gibt es in den 27 EU-Staaten nach Kommissionsangaben mehr als 60 verschiedene Unternehmensformen; für eine deutsche GmbH gelten andere Regeln als für eine vergleichbare Firma in Frankreich oder Irland. Für kleine Unternehmen ist es deshalb kompliziert, in einem anderen EU-Land einen Standort aufzubauen.
"Europa verfügt über Talente, Ideen und Ehrgeiz - doch allzu oft treibt die Bürokratie unsere besten Unternehmer in andere Länder", sagte EU-Justizkommissar Michael McGrath. "Wir müssen Unternehmen Anreize bieten, in Europa zu bleiben, und die Abgewanderten zur Rückkehr ermutigen." Er rechne mit etwa 300.000 Eintragungen in das neue Register innerhalb der ersten zehn Jahre. Die EU-Initiative orientiert sich an Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware, die eine unkomplizierte Unternehmensgründung ermöglichen.
Dem deutschen Startup-Verband zufolge gehen die Pläne über die Erwartungen der Branche hinaus. "Die EU Inc. kommt als Verordnung und gilt damit unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten", betonte Verbandschefin Verena Pausder. "Dazu kommt ein EU-weites Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, bei dem Anteile erst bei Verkauf besteuert werden." Dieser Punkt gilt als einer der Gründe für die Abwanderung von Startups ins außereuropäische Ausland. Viele junge Technologiefirmen bezahlen ihre Beschäftigten teilweise mit Unternehmensanteilen.
Deutsche Wirtschaftsverbände begrüßten, dass die neue Rechtsform allen Unternehmen offensteht, Startups wie bestehenden Firmen. EU Inc. könnte Unternehmen "die Expansion im Binnenmarkt deutlich erleichtern", erklärte der stellvertretende Geschäftsführer des Industrieverbands BDI, Holger Lösch.
Sorge um Arbeitnehmerrechte
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) forderte, die Vorschläge nun rasch umzusetzen. DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke warnte davor, "Sonderinteressen im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht oder im Finanzierungsrecht zu Voraussetzungen des Gesamtprojekts zu machen" und die Rechtsform damit zu verkomplizieren. In den vergangenen Jahrzehnten gab es schon einmal eine einheitliche EU-Rechtsform, die wegen hoher Hürden kaum genutzt wurde.
Gewerkschaftsverbände hatten im Vorfeld gemahnt, die neue Unternehmensform dürfe nicht die Arbeitsrechte der verschiedenen Länder untergraben. Die Kommission schlägt nun vor, dass für Beschäftigte die Gesetze des Landes gelten, wo sie den Großteil ihrer Arbeit erledigen. Das betrifft etwa den Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sicherheitsvorkehrungen und Betriebsräte.
Auch SPD-Politiker René Repasi, der im Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU-Inc.-Vorschlags der Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr, dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden. Diese sind etwa in Deutschland groß.
Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. Die Vorschläge aus Brüssel gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 Mitgliedstaaten. Der Rat hat sich zum Ziel gesetzt, die neue Rechtsform bis Jahresende zu beschließen - in jedem Fall dürften die Beratungen aber mehrere Monate dauern.