Wirtschaft

Urteil im Abgas-Streit VW siegt gegen Deutsche Umwelthilfe

Das Gericht betont, das die von VW angegebenen Abgaswerte wie vorgesehen durch Labortests ermittelt wurden.

Das Gericht betont, das die von VW angegebenen Abgaswerte wie vorgesehen durch Labortests ermittelt wurden.

(Foto: picture alliance / Julian Strate)

Die Deutsche Umwelthilfe darf nicht mehr den Eindruck erwecken, VW würde bei Abgaswerten tricksen. Das entscheidet das Landgericht Düsseldorf. Die Umweltorganisation aber pocht auf die Meinungsfreiheit und will sich nicht geschlagen geben.

Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer Entscheidung der 12. Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte. Damit bestätigte das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung.

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Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.

Umwelthilfe will in Berufung gehen

Dass zukünftig im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden soll, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, umgehend Berufung einzulegen.

"Die Berufung ist notwendig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattung zu verhindern und uns einzuschüchtern, nehmen wir nicht hin", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer Mitteilung. Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw durchzuführen.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

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