Schlecker-Prozess Wirtschaftsprüfer müssen zahlen
23.05.2017, 11:47 Uhr
Die Schlecker-Pleite hat ein umfangreiches juristisches Nachspiel.
(Foto: REUTERS)
Einige tausend Euro für gemeinnützige Zwecke: Für zwei EY-Wirtschaftsprüfer ist der Schlecker-Pleiteprozess beendet. Laut Gericht haben sie formal gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen.
Das Verfahren gegen die beiden im Schlecker-Pleiteprozess mitangeklagten Wirtschaftsprüfer wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Prüfer des Beratungsunternehmens Ernst&Young (EY) hätten zwar mit den Abschlüssen der Drogeriemarktkette in den Jahren 2009 und 2010 formal gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Doch dies sei ein rechtlicher Graubereich gewesen.
Im Falle einer Verurteilung wäre die Schuld so gering gewesen, dass dem öffentlichen Interesse an Strafverfolgung mit einer Geldauflage Genüge getan wäre. Die beiden Prüfer müssen 25.000 beziehungsweise 20.000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.
Dem EY-Bilanzexperten Lothar A. und seinem inzwischen pensionierten Kollegen Klaus M. hatten die Strafverfolger vorgeworfen, die falsche Bilanzierung des Hauptangeklagten Anton Schlecker zwar erkannt, aber dennoch die Jahresabschlüsse als einwandfrei testiert zu haben.
Der 72-jährige frühere Drogeriemarktkönig steht wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten stille Einlagen von Schleckers Kindern Lars und Meike und ein Darlehen der beiden an ihren Vater als Fremd- und nicht als Eigenkapital gebucht werden müssen. Die Angeklagten hatten das zurückgewiesen. Zum einen sei die Bilanzierungsfrage unter Juristen umstritten. Zum anderen hätten sie keinen Einblick in Schleckers private finanzielle Verhältnisse gehabt, obwohl Person und Firma beim Einzelkaufmann identisch sind.
EY erklärte im Namen der Prüfer, deren Zustimmung zur Verfahrenseinstellung bedeute kein Schuldeingeständnis. Berichte und Bestätigungsvermerke seien vollständig zutreffend gewesen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie halte an ihrem Tatvorwurf fest. Doch sei die Rechtsmaterie schwierig, es sei den Angeklagten nur ein bedingter Tatvorwurf zur Last zu legen. In dem seit März laufenden Strafverfahren gegen Schlecker sind Verhandlungstermine vorerst bis Anfang Oktober angesetzt.
Quelle: ntv.de