Weitere Klagen vor Entscheidung Zuckerkartell muss Millionen-Schadenersatz zahlen
23.06.2023, 18:52 Uhr Artikel anhören
Pfeifer & Langen - mit seinem Zuckerhutlogo - gehört neben Süd- und Nordzucker zu den drei großen Herstellern in Deutschland.
(Foto: picture alliance/dpa)
Das Bundeskartellamt wirft den großen Zuckerherstellern jahrelange Preisabsprachen vor. In zwei Pilotverfahren bekommen Lebensmittelkonzerne Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Weitere 40 Verfahren sind anhängig.
Die großen Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen sollen laut Urteilen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen, weil sie nach Kartellabsprachen zu hohe Zuckerpreise kassiert haben. Das Landgericht Mannheim entschied am Nachmittag, dass der Nestlé Deutschland AG rund 8,4 Millionen Euro und der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG rund 6,3 Millionen Euro jeweils plus Zinsen in ähnlicher Höhe zustehen. Rechtskräftig seien die Urteile noch nicht, da die Parteien Berufung einlegen können, sagte ein Gerichtssprecher.
Das Gericht stellte in seinen Urteilen fest, dass die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland von 1997 bis September 2009 wegen des Zuckerkartells um rund zwei Prozent überhöht waren. Damit folgte es der Einschätzung eines ökonomischen Gutachters. Die Hersteller bestritten, dass ihren Kunden ein Schaden entstanden ist.
Bundeskartellamt verhängt 2014 Bußgeld
Bei den Prozessen handelt es sich um zwei Pilotverfahren. Beim Landgericht Mannheim sind nach Angaben des Gerichts rund 40 Kartellklagen verschiedener Lebensmittel- und Getränkehersteller anhängig. Sie fordern insgesamt mehrere Hundert Millionen Euro. Nun müssen die Kläger entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Das Bundeskartellamt hatte den Mannheimer Hersteller Südzucker, Nordzucker aus Braunschweig und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) mit Sitz in Köln 2014 wegen Gebiets-, Mengen- und Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt 280 Millionen Euro aufgebrummt. Aus Sicht des Kartellamts haben die Unternehmen über mehrere Jahre hinweg bis 2009 Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen.
Unter anderem auch in Köln gab es danach entsprechende Klagen von Molkereien, Gebäck- und Feinkostherstellern sowie Brauereien gegen die Zuckerhersteller. Das Landgericht Köln wies sie 2020 ab. Das Gericht urteilte damals, dass auf dem Markt für Verarbeitungszucker auch ohne kartellrechtswidrige Absprachen mit jedenfalls überwiegender Wahrscheinlichkeit eine stillschweigende Koordinierung zwischen den Zuckerherstellern zu erwarten gewesen wäre.
Quelle: ntv.de, mau/dpa