Der TagErneut Sicherheitsverwahrung für Ayleen-Mörder
Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. "Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.
In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte.