Unterhaltung

Rammstein ist für alle da Gericht hebt Album-Verbot auf

"Bei Dir hab ich die Qual der Wahl, Stacheldraht im Harnkanal": Rammstein

"Bei Dir hab ich die Qual der Wahl, Stacheldraht im Harnkanal": Rammstein

(Foto: picture alliance / dpa)

Lieder wie "Ich tu dir weh" von Rammstein sind "der Kunst dienende Werke". Das haben die Skandal-Rocker nun schriftlich. Ein Gericht erklärte die Indizierung ihres jüngsten Hit-Albums "Liebe ist für alle da" durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien für unzulässig.

Die Band Rammstein darf ihr umstrittenes Album "Liebe ist für alle da" wieder in Originalversion an Minderjährige verkaufen.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte die Platte im November auf den Index gesetzt, weil das Lied "Ich tu dir weh" Gewalt verherrliche und zu ungeschütztem Sex animiere. Das Kölner Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung aber am 31. Mai auf, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Das Verbot der CD wurde von den Richtern als "offensichtlich rechtswidrig" bewertet.

"Die Bundesprüfstelle hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Indizierung eines der Kunst dienenden Werkes nicht in der gebotenen Weise beachtet", kritisierte das Gericht. "Das Lied 'Ich tu dir weh' enthält gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen." Die Gewaltelemente würden lediglich angedeutet und surreal übersteigert.

Gegen das Verbot, das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erlassen worden war, hatte Rammsteins Musikfirma Universal Music geklagt. Die Bundesprüfstelle kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Bis zur Indizierung waren von "Liebe ist für alle da" mehr als 300.000 Exemplare verkauft worden. Das Album stand an der Spitze der Charts.

Die Indizierung bedeutete, dass das Album nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft und nicht mehr beworben werden dufte. Zudem durfte der Song "Ich tu dir weh" nicht mehr gesendet, der Text nicht mehr abgedruckt werden.

Die Bundesprüfstelle setzt jedes Jahr zahlreiche Rock- und Rap-Songs auf die schwarze Liste. Dazu gehören neben rechtsradikalen und rassistischen Stücken auch Songs der Berliner Rapper Sido, Bushido oder Bass Sultan Hengzt.

Quelle: ntv.de, dpa

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