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Urteil nach Drogenunfall Haftstrafe für George Michael

Wham! Dieses Urteil ist eine wahre Klatsche für ihn: George Michael.

Wham! Dieses Urteil ist eine wahre Klatsche für ihn: George Michael.

(Foto: AP)

Das Gericht kannte keine Gnade: Acht Wochen Haft lautet das Urteil gegen George Michael, nachdem er im Juni unter Drogeneinfluss mit seinem Auto schnurstracks in ein Geschäft gefahren war. Und nicht nur das: Auch eine Geldstrafe muss der Sänger zahlen. Dass er zudem seinen Führerschein für viele Jahre los ist, versteht sich von selbst.

Popsänger George Michael muss ins Gefängnis. Der 47-Jährige wurde von einem Gericht in London zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er zugegeben hatte, im Juli unter dem Einfluss von Cannabis Auto gefahren zu sein. Dabei war er mit seinem Wagen in ein grellgelb angestrichenes Fotogeschäft im Norden Londons gefahren. Er krachte mitten ins Schaufenster. Wie es im Gerichtsprozess hieß, fand ihn die Polizei nach dem Unfall "in einer anderen Sphäre".

Die gegen Michael verhängte Haftstrafe beträgt acht Wochen. Allerdings wird er nur die Hälfte der Zeit tatsächlich hinter Gittern verbringen. Die übrigen vier Wochen wird er von Bewährungshelfern begleitet. Zudem wurde der ehemalige "Wham!"-Sänger zu einer Geldstrafe von 1250 Pfund (rund 1400 Euro) verurteilt. Seinen Führerschein muss er für fünf Jahre abgeben.

Ein Fan in Tränen

Michael erschien zur Urteilsverkündung selbst vor Gericht. Er winkte seinen Fans zu, bevor er das Gebäude betrat. Als er den Richterspruch entgegennahm, habe er "hörbar nach Luft geschnappt", berichtete ein Zeuge im Gerichtssaal. Ein Fan auf der öffentlichen Tribüne habe geweint, als Michael abgeführt wurde, hieß es. Michaels langjähriger Lebenspartner habe das Gesicht in den Händen vergraben.

Der krisengeplagte Musiker, der als Sohn griechischer Einwanderer in Großbritannien aufgewachsen war und in den 80er Jahren zum Weltstar aufstieg, hat aus seinem Cannabiskonsum nie einen Hehl gemacht. Im Prozess gab Michael alles zu und versuchte noch, sich zu erklären: Er habe erst kurz davor ein neues Schlafmittel verschrieben bekommen, gab er zu Bedenken. Er habe auch nur eine "kleine Menge" Cannabis geraucht und nicht getrunken.

Gefängnisstrafe unvermeidbar

Der Richter hatte jedoch von Anfang an gedroht, dass das Ganze mit einer Haftstrafe enden könne. Es sehe nicht so aus, als ob Michael genug gegen seine Abhängigkeit unternommen habe, begründete er schließlich das Urteil. Dadurch bringe er nicht nur sich selbst, sondern auch die Öffentlichkeit in Gefahr.

Zwar rechnete der Richter dem Sänger an, dass er sich im Frühjahr selbst wegen Angst, Depressionen und Schlaflosigkeit in eine Klinik einweisen ließ: "Ich akzeptiere vollkommen, dass sie die Tat bereuen, dass sie sich dafür schämen und dass sie sie zugegeben haben." Wegen Michaels früherer Vergehen sei eine Gefängnisstrafe aber nicht mehr zu vermeiden.

Schließlich war es nicht das erste Mal, dass der Sänger sich im Rauschzustand hinters Steuer setzte. Schon 2007 hatte er sich auf Drogenfahrt durch London begeben. Damals war er noch mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem zweijährigen Führerscheinverlust davongekommen.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa/AFP

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