Zu spät in der Leichenhalle Lohan vermasselt es wieder
21.10.2011, 08:48 Uhr
Lindsay Lohan musste sich eine Standpauke von der Richterin anhören.
(Foto: AP)
Sie ist auf Bewährung, leistet sich aber einen Patzer nach dem anderen: Erst wird Lindsay Lohan von einer Richterin ermahnt, sich an ihre Bewährungsauflagen zu halten, dann kommt sie auch noch zu spät zu ihren Sozialstunden in einer Leichenhalle. Immerhin zeigt sie Reue.
Nur einen Tag nachdem eine Richterin Lindsay Lohan wegen Verstößen gegen ihre Bewährungsauflagen die Leviten gelesen hat, ist das US-Starlet erneut ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach Angaben der Behörden erschien Lohan mit deutlicher Verspätung zur gemeinnützigen Arbeit in der Leichenhalle von Los Angeles und wurde wieder nach Hause geschickt. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeigte sich die 25-Jährige daraufhin reumütig.
Lohan war am Mittwoch zu der Tätigkeit in der Leichenhalle verdonnert worden, nachdem ein Gericht in Los Angeles sie wegen zu vieler verpasster Sozialstunden in einem Frauenhaus gerügt hatte. Der mit Alkohol- und Drogenproblemen kämpfende einstige Jungstar war in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und zuletzt wegen des Diebstahls einer Halskette aus einem Juweliergeschäft verurteilt worden.
"Es wird nicht mehr vorkommen"
"Bewährung ist ein Geschenk. Es ist ein Geschenk, kein Recht", hatte Richterin Stephanie Sautner dem Starlet am Mittwoch eingeschärft. Doch statt um 08.00 Uhr erschien Lohan dann mit einer Verspätung von 41 Minuten an der Leichenhalle - und wurde abgewiesen. "Sie kann gerne zurückkommen, aber sie muss pünktlich sein", sagte Leiter Craig Harvey.
Lohan entschuldigte sich in einer Twitter-Botschaft. "Es wird nicht mehr vorkommen, ich weiß jetzt wo ich hingehen muss", schrieb sie. Außerdem sei sie "mit all dem Stress und Druck" so froh wie nie, sich einer Therapie zu unterziehen. Lohan darf gegen eine Kaution von 100.000 Dollar (knapp 73.000 Euro) bis zur nächsten Anhörung am 2. November auf freiem Fuß bleiben. Dann entscheidet sich, ob sie wegen der Verstöße gegen die Auflagen in Haft muss.
Quelle: ntv.de, AFP