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BGH-Urteil im Formular-StreitSparkassen-Kundin muss sich Kunde nennen lassen

13.03.2018, 11:27 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe weist die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. Doch die Klägerin will sich nicht geschlagen geben.

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