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Klage abgewiesen Bundesfinanzhof hält Soli nicht für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof weist die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab und entscheidet, dass der Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung darf die Sonderabgabe also weiter erheben und sich so über Milliardeneinnahmen freuen.
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