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Urteil des BGH "Abbruchjagd" bei Ebay ist Rechtsmissbrauch

Ebay ist für viele Nutzer eine Möglichkeit, mit gebrauchten Produkten noch etwas Geld zu verdienen. Einige Bieter aber wollen über das Online-Auktionshaus anderweitig Kasse machen: So genannte Abbruchjäger versuchen Profit daraus zu schlagen, dass Verkäufer eine Online-Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Der Bundesgerichtshof schiebt dem jetzt einen Riegel vor.
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