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Englisches sticht deutsches Recht Easyjet muss Steuern und Gebühren nicht erstatten

Für Flugreisende wird es jetzt komplizierter. Die englische Airline Easyjet erringt vor Gericht einen Sieg und muss auf stornierte Tickets gezahlte Steuern und Gebühren nicht erstatten. Denn anders als im deutschen ist dies im heimischen englischen Recht erlaubt.
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