werkstattrisiko.JPG

Wer zahlt unverschuldete Schäden? BGH bekräftigt: Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Wenn jemand unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und im Nachgang sein Auto in einer Werkstatt reparieren lässt, dann muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung dafür aufkommen. Das bestätigt der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Alle Videos
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen