Urteil in München gefallen 14-Jährige im Schlaf getötet - lange Haftstrafe für Freund
02.08.2022, 22:25 Uhr
Ein Bestatter, Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes und Polizisten stehen vor dem Tatort im Münchner Stadtbezirk Bogenhausen.
(Foto: dpa)
Ein junges Mädchen wird in ihrem Kinderzimmer schlafend erstochen. Kurz danach wird ein damals 17-Jähriger festgenommen. Nun ist der junge Mann zu fast neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden, als Motiv wird echte Mordlust angegeben. Auch die Option auf eine Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.
Nach dem tödlichen Stich auf seine 14 Jahre alte Freundin ist ein 18-Jähriger in München wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Weil bei M. eine "äußerst hohe Wiederholungsgefahr" auch für schwerste Gewalttaten bestehe, ordnete das Gericht darüber hinaus die vorbehaltene Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass ein Gericht später für den Heranwachsenden eine Sicherungsverwahrung anordnen könnte - dann würde er auch nach Verbüßen seiner Strafe im Gefängnis bleiben.
Die Jugendkammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an, habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige das Tatmesser doch gezielt angeschafft. Außerdem sei die 14-Jährige "am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus".
Als Motiv erkannte das Gericht echte Mordlust sowie etwa auch Elemente einer narzisstischen Kränkung. Laut Gerichtssprecher ist die Tat von einem ganzen Strauß von niedrigen Beweggründen geprägt. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte die Kammer dessen Geständnis. So hatte der junge Mann im Prozess gestanden, seine Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden.
Richter: Angeklagter hat Verhandlung als Show missbraucht
Der 17-Jährige war nach Polizeiangaben schon seit einigen Monaten mit der Schülerin befreundet und habe regelmäßig in der Wohnung der Familie übernachtet. Früheren Angaben zufolge soll er eifersüchtig gewesen sein, weil diese sich mit einem anderen Jungen angefreundet hatte.
Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer einen Monat mehr gefordert, nämlich eine Jugendstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Außerdem hatte die Anklagebehörde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigerin hingegen hatte nur eine Verurteilung wegen Mordes mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren gefordert.
Der Vorsitzende Richter hielt dem Angeklagten vor, dass er die achttägige Hauptverhandlung zeitweise als Show missbraucht habe. Diese Show sei nun beendet, erklärte das Gericht. Die Verhandlung vor der Jugendkammer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weil der Täter zum Tatzeitpunkt minderjährig war, gilt das Jugendstrafrecht. Dieses sieht für Mord als Höchststrafe zehn Jahre Jugendhaft vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, ysc/dpa/AFP