Fast wie früher 2G-Hamburg lässt die Masken fallen
25.09.2021, 12:49 Uhr
Es darf wieder getanzt werden - ohne Maske.
(Foto: picture alliance / Sophia Kembow)
Volle Clubs und tanzen ohne Maske? In Hamburg ist das ab sofort wieder möglich - vorausgesetzt, die Party steigt nur mit Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte Erwachsene gucken bei den jüngsten Lockerungen des rot-grünen Senats in die Röhre.
Nach langen Einschränkungen in der Corona-Pandemie hat Hamburg die Masken fallen lassen: In Clubs, Bars, Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen, die am sogenannten 2G-Modell teilnehmen, gibt es seit 0.00 Uhr am Samstagmorgen auch keine Beschränkungen mehr bei der Zahl der Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung.
Wo also nur Geimpfte und Genesene hinein dürfen, kann abstandslos und ohne Maske bis auf den letzten Platz gefeiert, getanzt, können Filme und Theater geschaut oder bei sportlichen Wettkämpfen mitgefiebert werden. Allerdings müssen weiter Kontaktdaten erhoben und Hygienekonzepte eingehalten werden. Eine entsprechende Eindämmungsverordnung des Senats war am Freitag erlassen worden.
Hamburg bei 2G-Optionsmodell Vorreiter
Auf Wochenmärkten entfällt zudem die Maskenpflicht für Verkäufer. Für Kunden gilt sie aber wie in Supermärkten weiter. Außerdem können negative Corona-Test-Bescheinigungen vom Arbeitgeber von Ungeimpften nur noch für berufliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise nicht mehr für einen Besuch im Kino. Bei Sportveranstaltungen müssen die Besucherströme an den Ein- und Ausgängen entzerrt werden. Finden die Veranstaltungen in Innenräumen statt, müssen Luftfilteranlagen vorhanden sein.
Hamburg hatte das 2G-Optionsmodell als erstes Bundesland Ende August eingeführt. Demnach können Betreiber selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene hereinlassen, die dann von vielen Corona-Beschränkungen befreit sind. Unter anderem Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Museen und Zoos können ihre Einrichtungen damit wieder voll nutzen. Auch das Abstandsgebot und die Testpflicht in geschlossenen Räumen sind dann aufgehoben. Wenn sie nur Geimpfte und Genesene einlassen, gibt es keine Kapazitätseinschränkungen mehr. Viele Einrichtungen erhalten damit überhaupt wieder die Möglichkeit, ihre Angebote zu unterbreiten. Die neue Verordnung gilt bis zum 23. Oktober.
Quelle: ntv.de, awi/dpa