"Wünschen mir Vergewaltigung" Berliner Oben-ohne-Aktivistin wird angefeindet
21.03.2023, 10:06 Uhr (aktualisiert)
Lotte Mies steht vor der Schwimmhalle Kaulsdorf. In Schwimmbädern in Berlin werden Männer und Frauen künftig bei der Badebekleidung gleichberechtigt behandelt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Lotte Mies wird in einem Schwimmbad in Berlin das Baden ohne Oberteil verwehrt. Sie legt daraufhin Beschwerde ein. Mittlerweile machen die Bäderbetriebe klar: Oben-ohne-Baden soll für Frauen nicht mehr zum Problem werden. Die Aktivistin erhält derweil Drohungen.
Sie hat sich erfolgreich für das Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmhallen eingesetzt: Die Aktivistin Lotte Mies wird dafür auch angefeindet. "Manche wünschen mir, dass ich vergewaltigt werde", sagte sie. Dennoch plane sie, sich weiter für die Rechte von Frauen einzusetzen. "Wenn es wärmer wird, wollen wir Aktionen wie etwa Picknicks und Wanderausflüge oben ohne starten", sagte die 33-Jährige, die sich in der Initiative "Gleiche Brust für alle" engagiert, die "gegen die Sexualisierung und Diskriminierung der weiblichen Brust" kämpft.
Lotte Mies hatte im Dezember in einem Hallenbad in Berlin-Kaulsdorf versucht, nur mit Badehose bekleidet zu schwimmen. Das wurde ihr vom Personal verwehrt. Sie legte Beschwerde bei der zuständigen Ombudsstelle einer Landesbehörde ein. Inzwischen haben die Bäderbetriebe klargestellt, dass das Oben-ohne-Baden für Frauen nicht mehr zum Problem werden sollte. Grundsätzlich verboten war es ohnehin nicht. Die Badeordnung sei aber im Zweifel so ausgelegt worden, dass "handelsübliche Badebekleidung" bedeckte weibliche Brüste bedeute.
Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Auf ihre Empfehlung ergänzte der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage. Laut Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.
(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 15. März 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, rog/dpa