Panorama

Sexualmord aus DDR-ZeitAngeklagter schweigt beim Prozessauftakt

12.12.2016, 15:09 Uhr
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Justizbeamte bringen den Angeklagten Helmut S. ins Landgericht Zwickau (Sachsen). Er soll vor 30 Jahren einen Sexualmord begangen haben. (Foto: dpa)

In Zwickau wird ein Sexualmord aus DDR-Zeit verhandelt. Vor dem Landgericht ist ein 61-Jähriger angeklagt, der 1987 eine junge Frau umgebracht haben soll. Er schweigt zu den Vorwürfen. "Wir haben ein ganz übles Kommunikationsproblem", sagt sein Verteidiger.

Ein Prozess um einen Sexualmord aus der DDR-Zeit hat vor dem Landgericht Zwickau begonnen. Angeklagt ist ein 61 Jahre alter Frührentner aus Gera in Thüringen.

In der zum Auftakt verlesenen Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Helmut S. vor, im April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich in der Nähe der Stadt Plauen sexuell missbraucht und getötet zu haben. "Das ist strafbar als Mord", sagte Staatsanwalt Holger Illing.

Der Verdächtige äußerte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen. "Wir haben mit unserem Mandanten entschieden, dass er erstmal schweigt", sagte Cord Hendrik Schröder, einer von zwei Pflichtverteidigern. Die Untersuchungshaft verbringt der Angeklagte wegen der Folgen eines Schlaganfalls im Haftkrankenhaus in Leipzig.

Angeklagter ist halbseitig gelähmt

In der vom Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift heißt es, dass Helmut S. die junge Frau zur Verdeckung eines vorangegangenen Sexualdeliktes erdrosselte. Dies habe er getan, indem er ein Gummiband sowie Teile ihres BH und ihres Slips um ihren Hals legte und zuzog, bis der Tod eintrat. Weil die Tat zu DDR-Zeiten verübt worden ist, ist der Tatverdächtige auch nach Paragraf 112 des Strafgesetzbuches der DDR (Mord) angeklagt.

Helmut S. wurde in einem Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal gebracht. Der Frührentner hatte 2012 einen Schlaganfall erlitten und ist seither halbseitig gelähmt. Ein Gutachten attestiert ihm, pro Tag nur zwei Stunden mit einer angemessenen Pause dazwischen verhandlungsfähig zu sein.

Laut Verteidigung hat er darüber hinaus erhebliche Sprachstörungen und kann sich weder schriftlich noch mithilfe einer Computertastatur verständlich machen. "Wir haben ein ganz übles Kommunikationsproblem", sagte Verteidiger Schröder. Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann äußerte daran Zweifel. Schließlich sei der Angeklagte auf Facebook aktiv gewesen. "Das müssen wir uns eventuell genau anschauen."

Die Auftaktverhandlung hatte mit gut zweieinhalbstündiger Verspätung begonnen. Als Grund dafür nannte Gerichtssprecher Altfrid Luthe Abstimmungsprobleme unter den Haftanstalten in Leipzig und Zwickau, wer für den Transport des Angeklagten verantwortlich ist. Nach knapp 30 Minuten war der erste Verhandlungstag beendet. Der Prozess wird am Freitag (9.00 Uhr) mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt. Vorerst sind bis Ende Januar elf Verhandlungstage terminiert. Insgesamt wurden 49 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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