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Nach tödlicher Messerattacke Angreifer von Aschaffenburg muss in Psychiatrie

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Entsetzen und Trauer nach der Tat waren groß.

Entsetzen und Trauer nach der Tat waren groß.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im fränkischen Aschaffenburg soll der Täter in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagt der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg.

Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg ist der Täter dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt worden. Der Mann wird aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig betrachtet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Der Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen.

Zudem verletzte der Flüchtling laut Gericht ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Erzieherin (59). Der Beschuldigte ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten.

Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten. Der Täter kannte den Ermittlern zufolge keines der Opfer.

Verurteilter fiel bereits vor Mord auf

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmäßig genommen habe.

Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb in dem Verfahren unklar.

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hält es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere "hochaggressive Taten" begehen könnte. "Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen", sagte Volz. Zur Tatzeit habe der Afghane Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Dass der Mann simuliere, hält der Sachverständige für ausgeschlossen.

Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst.

Im Gegensatz zum Strafverfahren legt das Gericht bei einem Sicherungsverfahren wie diesem im Urteil keinen Zeitrahmen fest. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab, wie eine Landgerichtssprecherin erklärte.

Verteidiger: Wahl der Opfer werde wohl nie geklärt

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

Verteidiger Jürgen Vongries nannte seinen Mandanten einen sehr kranken Menschen. Die Opfer habe der 28-Jährige zufällig ausgesucht, warum sei unklar. "Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können."

Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa

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