Prozess um Solinger KindermordeAnklage fordert Höchststrafe für Mutter

Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen: Eine junge Mutter soll ihre fünf kleinen Kinder heimtückisch ermordet haben. Nun muss sich die Frau vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer besonderen Schwere der Schuld aus und beantragt lebenslange Haft.
Im Prozess um den Mord an fünf Kindern in Solingen hat der Staatsanwalt die Höchststrafe für die Mutter der Kinder gefordert. Er beantragte am Wuppertaler Landgericht lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließen. Die 28-Jährige habe fünf Kinder heimtückisch umgebracht. Diese seien völlig arglos gewesen, als sie von ihrer eigenen Mutter betäubt und dann ertränkt oder erstickt worden seien.
Der Haftbefehl gegen die Angeklagte Christiane K. soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden. Die Verteidiger beantragten indes einen Freispruch. Sollte die Kammer diesem Antrag nicht nachkommen, empfahl die Verteidigung alternativ eine Verurteilung wegen Totschlags in fünf Fällen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Zudem empfahlen die Verteidiger die Einweisung der 28-Jährigen in eine geschlossene Psychiatrie.
Die Behauptung der Angeklagten, ein dritter Unbekannter - womöglich sogar ein von ihrem getrennt lebenden Ehemann angeheuerter Auftragsmörder - habe die Kinder getötet, hielt die Staatsanwaltschaft für "völlig aus der Luft gegriffen". Es gebe starke Indizien dafür, dass die Geschichte frei erfunden sei und sich die Angeklagte zur Tatzeit allein in der Wohnung aufgehalten habe. "Es kann nur die Angeklagte als Täterin in Betracht kommen", sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt.
"Sehnsucht nach heiler Familie"
"Sie hatte eine gewisse Sehnsucht nach einer heilen Familie, trat die Flucht in die Mutterrolle an", so der Staatsanwalt. "Sie lebte in einer Art Fassadenwelt, die sie selbst aufgebaut hatte. Nach dem Aus der Fassade waren die Kinder funktionslos geworden." Enttäuschung, etwa über ihre Partner, sei dabei ein wesentliches Motiv gewesen.
Zugleich sei K. "auffallend emotionslos" gewesen und habe "gewisse narzisstische Züge" aufgewiesen. Eine überdauernde Persönlichkeitsstörung oder eine andere Erkrankung seien hingegen nicht festgestellt worden. Zum Zeitpunkt der Tat war die Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft daher voll schuldfähig.
Die Nebenklage, die den überlebenden Sohn Marcel K. sowie Pascal K., den ehemaligen Ehemann der Angeklagten vertritt, schloss sich den Forderungen der Anklagevertreter an. Die 28-jährige Angeklagte zeigte bei der Verlesung der Plädoyers keinerlei Regung.
Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8). Ihre Mutter hatte sich im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn blieb unverletzt. Die Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt. Die Angeklagte hatte ihn laut Staatsanwaltschaft noch dazu bewegen wollen, sich ebenfalls vor einen Zug zu stürzen. Die Angeklagte hat die Tat mehrfach bestritten.