Israelische Botschaft als ZielTschetschene nach Anschlagsplänen in Berlin vor Gericht

Ein junger Mann soll IS-Propagandaschriften ins Russische übersetzt, Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen recherchiert und einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben. Nun beginnt sein Prozess in Berlin.
Rund zehn Monate nach seiner Festnahme am Hauptstadtflughafen BER steht in Berlin ein mutmaßlicher IS-Unterstützer vor Gericht. Der 19-Jährige soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung unter anderem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.
Laut Anklage plante der 19-Jährige ab Anfang Februar 2025, einen Anschlag in Deutschland gegen nach seiner Auffassung "Ungläubige" zu begehen. Dabei soll er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht gezogen haben. Hierzu habe er sich im Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen besorgt. Die Umsetzung sei aber daran gescheitert, dass der Mann sich die dafür erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte.
Ausbildung durch IS geplant
Parallel zu seinen Anschlagsideen soll der Heranwachsende, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam wohnte, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Am 20. Februar begab er sich laut Anklage zum Flughafen, um nach Pakistan zu reisen. Dort habe er sich dem IS anschließen und militärisch trainieren lassen wollen. Kurz zuvor habe er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit einem Treueschwur auf die Organisation geschickt.
Der zuständige Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin hat bislang insgesamt neun Verhandlungstage bis zum 12. Januar 2026 geplant. Am ersten Verhandlungstag sollte bereits ein Polizist als Zeuge vernommen werden. Der Prozess ist nicht öffentlich, da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war. Das Gericht muss allerdings entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht.