Mitangeklagte BGH prüft Strafe bei Sexualmord an Chinesin
30.08.2018, 08:19 Uhr
Unter großen Qualen starb das Opfer von Dessau.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Paar vergewaltigt in Dessau eine junge chinesische Studentin. Die Frau stirbt qualvoll. Erst heißt es, der Mann soll die treibende Kraft bei der Tat gewesen sein. Doch nun will das BGH prüfen, ob die Mitangeklagte zurecht eine milde Strafe erhalten hat.
Die Brutalität der Tat erschütterte weit über Dessau hinaus: Eine Studentin aus China wird im Mai 2016 von einem jungen Paar in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt, die Frau stirbt nach massiver Gewalt. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, ob das Urteil gegen die heutige Ex-Freundin des mutmaßlichen Haupttäters Bestand hat. Die damals 20-Jährige ist nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger wollen erreichen, dass die junge Frau wie ihr gleichaltriger Ex-Freund wegen Mordes verurteilt wird. Gegen ihn hatte das Landgericht Dessau-Roßlau im August 2017 eine lebenslange Haftstrafe verhängt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gutachter hatten den beiden Deutschen im Prozess eine gestörte Persönlichkeit attestiert: er gefühlskalt, dominant und sadistisch, sie durch sexuellen Missbrauch in der Kindheit traumatisiert und unsicher. Laut Anklage lief es in der Beziehung nicht gut, er wollte mehr Sex. Schließlich habe er seine Freundin angestiftet, für einen "Dreier" eine fremde Frau zu überwältigen. Die Architekturstudentin, die ganz in der Nähe wohnte, war unterwegs auf ihrer abendlichen Joggingrunde.
Unter Vorwand in die Wohnung gelockt
Eine Überwachungskamera hielt fest, wie die Angeklagte sie gestikulierend abfängt - angeblich brauchte sie Hilfe mit schweren Kartons. Im Hausflur überwältigte der wartende Partner die zierliche 25-Jährige, die kaum Deutsch sprach. In einer leerstehenden Wohnung soll der Polizistensohn die Chinesin auf verschiedenste Art vergewaltigt und misshandelt haben, teilweise mit seiner Freundin. Zum Prozessauftakt warf die Staatsanwaltschaft dem Paar vor, das Opfer dann schwerst verletzt zurückgelassen zu haben.
Als die Frau Stunden später noch nicht tot gewesen sei, hätten sie sie draußen abgelegt. Die Leiche wurde zwei Tage später nach einer Vermisstenmeldung und einer großangelegten Suchaktion gefunden. Über die Verhandlungstage kristallisierte sich für das Gericht aber ein anderer Ablauf heraus. Demnach soll die Angeklagte ihren Freund nach der Vergewaltigung mit dem äußerlich noch nicht verletzten Opfer alleingelassen haben, um in die Wohnung zu den Kindern zu gehen. Die Richter glaubten ihrer Darstellung: Ihr sei nicht klar gewesen, dass ihr Freund die Studentin töten wollte, damit nichts herauskam.
Rechtsmediziner sprachen im Prozess von "enormer Gewalt" und einem "sehr qualvollen Tod". Dem Urteil zufolge malträtierte der Mann Kopf und Körper so heftig mit Schlägen und Tritten, dass die Tote später zunächst nicht identifiziert werden konnte. Vorher soll er versucht haben, die Frau zu erwürgen und in einem Eimer zu ertränken. Bestätigt der BGH in letzter Instanz das Urteil gegen die Ex-Partnerin, wird es rechtskräftig. Die Angeklagte hat ebenfalls Revision eingelegt. Ihre Verteidiger hatten auf eine Jugendstrafe von drei Jahren plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte in Dessau acht Jahre Haft gefordert. Über die Revision des Ex-Freundes, die auf eine mildere Strafe abzielt, will der 4. Strafsenat des BGH gesondert entscheiden.
Quelle: ntv.de, Anja Semmelroch, dpa