Panorama

Opfer: Menschen mit Behinderung Berliner Pfleger muss für 70-fachen Missbrauch lange in Haft

08.04.2025, 18:50 Uhr
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Im-Frankfurter-Landgericht-ist-ein-Mann-von-dem-Vorwurf-der-Vergewaltigung-freigesprochen-worden
In 47 der 70 Fälle soll es sich um Vergewaltigungen handeln. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Pfleger einer Berliner Einrichtung für Menschen mit Behinderung muss neuneinhalb Jahre in Haft. Er hat dem Urteil zufolge in 70 Fällen Menschen sexuell missbraucht. Das Gericht ordnet, anders als in einem früheren Urteil, eine Sicherungsverwahrung an. Denn die Strafakte des Mannes ist länger.

Wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen ist ein 36-jähriger Pfleger zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete zudem die Sicherungsverwahrung sowie ein Arbeitsverbot im Pflegebereich für den Angeklagten an, wie eine Sprecherin sagte.

Der Mann war als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe im Berliner Ortsteil Biesdorf für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung tätig. Laut Anklage soll er zwischen Juli 2020 und September 2022 sexuelle Übergriffe auf sechs dort lebenden Menschen verübt haben. Der Pfleger soll die Taten gefilmt und fotografiert haben. Ermittler stießen bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie, für die der Mann bereits 2020 verurteilt worden war, auf die Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe.

Er wurde nun wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 70 Fällen schuldig gesprochen. Bei 47 von 70 Taten handelte es sich laut Urteil um Vergewaltigungen, bei 21 um sexuelle Übergriffe und bei zweien um sexuelle Nötigungen. Der 36-Jährige wurde außerdem wegen Kinderpornografie verurteilt.

Ein erstes Urteil war bereits im Juli 2023 gegen den Angeklagten gefallen. Damals verurteilte ihn das Berliner Landgericht wegen derselben Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren, ordnete jedoch keine Sicherungsverwahrung an, weil die Kammer keinen sogenannten Hang des Angeklagten feststellte und keine Wiederholungsgefahr sah.

Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil er insbesondere im Hinblick auf das Unterbleiben der Anordnung der Sicherungsverwahrung und des Berufsverbots Rechtsfehler sah. Daher musste nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin die Sache erneut verhandeln.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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