Familie und Gericht bestätigen Block-Kinder wieder bei Vater in Dänemark
05.01.2024, 20:53 Uhr Artikel anhören
Die Familie der Steakhouse-Unternehmerin Christina Block bestätigt, dass die Kinder wieder an den in Dänemark lebenden Vater Stephan Hensel übergeben wurden. Hensels Anwalt holt demnach den Jungen und das Mädchen ab - im Gepäck ein Beschluss eines Hamburger Gerichts.
Weniger als eine Woche nach Beginn des familiären Entführungsdramas um die Kinder von Steakhaus-Unternehmerin Christina Block sind diese nun wieder in die Obhut des in Dänemark lebenden Vaters gegeben worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg gab einem Eilantrag des Vaters statt, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte. Der 10-jährige Junge und das 13-jährige Mädchen müssen demnach zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. "Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", hieß es in der Mitteilung. Die Kinder seien bereits der Obhut des Vaters übergeben worden.
Das bizarre Entführungskapitel im schon länger schwelenden Sorgerechts-Streitfall hatte erst vor wenigen Tagen begonnen. Der Vater war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den 10-jährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei mitgeteilt. Berichten, denen zufolge Block die Entführung zugegeben hat, dementierte die Familie gegenüber der "Bild".
Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, dem "Hamburger Abendblatt" gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.
Komplexes internationales Verfahren
Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen bereits vor der jüngsten Wende erklärt hatte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.
Dieses sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen, sagte Wantzen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.
Ein Gericht in Dänemark hatte nach Informationen von "Zeit Online" per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, berichtete das Portal.
Der "Bild" zufolge kam nun der Anwalt von Hensel mit einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamburg im Gepäck in die Block-Villa nach Hamburg und nahm den Jungen und das Mädchen mit. Die Familie Block äußerte gegenüber der "Bild" Unverständnis zum Vorgehen der dänischen wie auch deutschen Behörden. Dass die Kinder wieder nach Dänemark zurückgebracht wurden, bestätigte die Familie.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa