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"Cicero"-Artikel ist offline Drosten erzielt nur Unentschieden vor Gericht

Drosten muss sich einige Anschuldigungen gefallen lassen.

Drosten muss sich einige Anschuldigungen gefallen lassen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Streit mit dem Magazin "Cicero" erzielt Virologe Drosten einen Teilerfolg. In einem dort erschienenen Interview hatte der Physiker Wiesendanger behauptet, Drosten habe "die Öffentlichkeit gezielt getäuscht". Das untersagt das Hamburger Landgericht nun - andere Aussagen aber bleiben zulässig.

Der Berliner Virologe Christian Drosten hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Hamburger Landgericht hat die Verbreitung einiger Aussagen von Physiker Roland Wiesendanger in einem Interview im Politikmagazin "Cicero" untersagt, berichten NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung".

Drosten hatte Anfang des Monats angekündigt, gegen das Magazin wegen des Interviews, das im Februar erschienen war, juristisch vorgehen zu wollen. "Diese Verleumdungen haben eine ansteigende Kurve. Das muss und werde ich mir nicht gefallen lassen", so der Virologe gegenüber der "SZ". Derzeit ist das Interview online nicht verfügbar. Wiesendanger hatte in diesem unter anderem behauptet, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt über den Ursprung des Coronavirus getäuscht. Wiesendanger ist Unterstützer der Laborthese, nach der das Virus in einem chinesischen Labor gezüchtet worden ist.

Dass Drosten gezielt getäuscht habe, zählt zu den Aussagen, die das Hamburger Landgericht nun untersagt hat. Allerdings muss der Virologe hinnehmen, dass Wiesendanger weiterhin behaupten darf, Drosten würde "Unwahrheiten" verbreiten und eine "Desinformationskampagne" fahren. Die Richter urteilten laut der "Süddeutscher Zeitung", dass es sich dabei um einen bloßen "Gegenschlag" handle. Drosten hatte gemeinsam mit weiteren Forschern ein Statement in dem Fachmagazin "Lancet" veröffentlicht, in dem ähnliche Formulierungen standen. Dieses Statement widersprach der Laborthese.

Ein voller Erfolg ist es für Drosten nicht. Der Virologe muss sich laut der "Süddeutschen Zeitung" die Gerichtskosten mit Wiesendanger teilen. Dessen Anwalt, Lucas Brost, wolle zudem Widerspruch einlegen gegen die vom Gericht untersagten Äußerungen. Mit einer Ausnahme, bei der Wiesendanger nach Ansicht des Gerichts ein "Fehlzitat" unterlaufen ist. Brost wertete das Urteil dennoch als Erfolg für die Meinungsfreiheit. Drostens Rechtsbeistand, Gernot Lehr, dagegen betonte, dass das Gericht die zentralen Aussagen Wiesendangers untersagt habe.

Der "Cicero" hatte vor dem Urteil gesagt, man warte die inhaltlichen Ergebnisse der Auseinandersetzung ab. Zudem prüfe man die einzelnen Punkte selbst juristisch. Zu gegebenem Zeitpunkt werde man reagieren. So lange ist der Artikel offline.

Quelle: ntv.de, ara

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