Panorama

Sexspiele statt ArztbesuchEltern lassen verbranntes Kind allein

25.10.2017, 16:03 Uhr
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Die Eltern des schwer verletzten Jungen sind wegen versuchten Mordes angeklagt. (Foto: dpa)

Eine Mutter zündet im Garten Diebesgut des Vaters an, wobei ihr fünfjähriger Sohn lebensgefährliche Verbrennungen erleidet. Doch anstatt ihn zum Arzt zu fahren, widmen sich die Eltern lieber ihren Sexspielen. Zum Prozessauftakt schweigen die Angeklagten.

Sie sollen ihren Sohn trotz lebensgefährlicher Brandverletzungen nicht zum Arzt gebracht haben: Vor dem Landgericht Regensburg hat der Prozess gegen die Eltern wegen versuchten Mordes durch Unterlassen begonnen.

Laut Anklage soll der heute sechs Jahre alte Junge schwere Verbrennungen erlitten haben, als die Mutter im vergangenen Herbst im bayerischen Waldmünchen im Garten Diebesgut ihres Mannes mit Benzin anzündete. Wie der "Bayerische Rundfunk" berichtet, erstickte die 37 Jahre alte Mutter die Flammen am Körper ihres Kindes mit einer Jacke. Die Wunden kühlte sie mit kaltem Wasser. Der Junge erlitt Brandverletzungen zweiten und dritten Grades. Mehr als 15 Prozent seines Körpers verbrannten.

Trotz seiner lebensgefährlichen Verletzungen überließen sie ihren Sohn sich selbst und beschäftigten sich stattdessen mit Sexspielen. Sie brachten ihn tagelang nicht zum Arzt, obwohl sich sein Gesundheitszustand von Tag zu Tag verschlechterte. Er muss gelitten, geschrien und geweint haben. Erst als eine Tankstellenpächterin auf das im Auto seiner Eltern sitzende Kind aufmerksam wird, endet sein tagelanges Martyrium. Er wird mehrfach operiert. Trotzdem wird sein rechter Arm wohl Schäden davontragen. Heute lebt das Kind mit seinen vier Geschwistern in einer betreuten Wohngruppe. Es soll nach der Tat schwer traumatisiert sein.

Mutter soll an Schizophrenie leiden

Die beiden Angeklagten machten zum Prozessauftakt keine Angaben zu den Vorwürfen. Der Verteidiger der Frau sagte in einer Prozesspause, die 37-Jährige leide an einer Krankheit aus dem Bereich der Schizophrenie. Dies sei der Grund gewesen, weshalb sie keine Hilfe geholt habe. Er gehe nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung seiner Mandantin wegen eines versuchten Tötungsdelikts kommen werde.

Auf seinen Antrag hin entschied die Kammer, dass wegen der Erkrankung der Frau die Öffentlichkeit von der Verhandlung zeitweise ausgeschlossen wird, sollte die 37-Jährige während des Prozesses doch noch persönliche Angaben machen. Auch das Gutachten über die Mutter wird nicht-öffentlich vorgetragen. Der Verteidiger des ebenfalls 37 Jahre alten Vaters hielt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als "etwas zu hoch aufgehängt". Zunächst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: dsi/dpa

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