Panorama

Misshandlung und Drogenkonsum Eltern nach qualvollem Tod einer Dreijährigen verurteilt

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Die Urteilsverkündung gegen die Angeklagten fand im Landgericht Gera statt.

Die Urteilsverkündung gegen die Angeklagten fand im Landgericht Gera statt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Drama deutete sich schon 2020 an. Zeugen berichten von einem schrecklichen Leidensweg eines kleinen Mädchens. Nach Körperverletzung und Krankheit stirbt es. Die Verantwortlichen sind die eigenen Erziehungsberechtigten. Nun werden sie verurteilt.

Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg in Thüringen sind die Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Gera verhängte gegen den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen eine lebenslange Haftstrafe und gegen die 23-Jährige eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren. Außerdem stellte das Gericht bei dem Mann die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Das kleine Mädchen war Ende 2020 nach Misshandlungen und Krankheit gestorben. Trotz des lebensbedrohlichen Zustandes des Kindes hatten die beiden Angeklagten unter anderem aus Angst vor dem Jugendamt keine ärztliche Hilfe geholt. Der Mann hatte die Leiche des Kindes dann unter der Terrasse einer Gartenlaube in Bad Blankenburg vergraben. "Man hat die ganze Zeit das Kind leiden lassen, ohne Hilfe zu holen", sagte der Vorsitzende Richter Sascha Schrauber in der Urteilsbegründung.

Der Vorsitzende Richter sprach von einem aufwendigen Indizienprozess, der ein Drama in mehreren Akten offengelegt habe. Es habe sich daher auch nicht um ein Augenblicksversagen gehandelt, sondern um eine Katastrophe, die sich lange angekündigt hatte. Beide Angeklagten hätten den Tod des Mädchens gemeinsam zu verantworten. Die zur Tatzeit 19 Jahre alte Mutter sei zunehmend überfordert gewesen. Es habe bei den Eltern psychische Probleme, Drogenkonsum und Persönlichkeitsdefizite gegeben.

Zeugenaussagen hatten in dem seit September dauernden Prozess das Leiden des kleinen Mädchens geschildert. Demnach standen fragwürdige Erziehungsmethoden, Schläge, Brüllen und aggressives Verhalten des Stiefvaters auf der Tagesordnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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