Panorama

Würzburger Messerangriff Ermittler nehmen islamistischen Hintergrund an

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Der Tatverdächtige soll auf zehn Menschen in einem Würzburger Kaufhaus eingestochen haben.

(Foto: picture alliance / HMB Media/Julien Becker)

Am vergangenen Freitag tötet ein Mann drei Frauen in Würzburg und verletzt weitere. Über die Motive des Tatverdächtigen besteht weiterhin keine Sicherheit - die Ermittler vermuten aber auch einen islamistischen Hintergrund. Gegen den Mann sei zudem schon in der Vergangenheit ermittelt worden.

Nach dem Würzburger Messerangriff mit drei Toten halten die Ermittler einen islamistischen Hintergrund der Tat mittlerweile für naheliegend. Die Generalstaatsanwaltschaft München begründete dies mit den zweimaligen Ausrufen von "Allahu akbar" durch den 24-jährigen Tatverdächtigen während der Tat und einem Hinweis auf den sogenannten Dschihad nach seiner Festnahme im Krankenhaus.

Der Tatverdächtige soll am Freitag in einem Würzburger Kaufhaus mit einem Küchenmesser auf insgesamt zehn Menschen eingestochen haben, von denen er drei Frauen tötete. Sieben weitere Menschen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Inzwischen befindet sich von den Verletzten niemand mehr in Lebensgefahr.

Die Generalstaatsanwaltschaft München zog mit ihrer Bayerischen Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus das Ermittlungsverfahren wegen des Terrorismusverdachts an sich. Bei Durchsuchungen seien bisher noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte bei dem Tatverdächtigen gefunden worden. Dessen zwei Handys müssten noch ausgewertet werden.

Vorwurf des Tötens von Zivilisten und Polizisten

Die Ermittlungsbehörde gab ein gerichtspsychiatrisches Gutachten in Auftrag, um die Frage der Schuldfähigkeit des als psychisch auffällig beschriebenen Manns zu klären. Außerdem solle eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt geprüft werden.

Wie die Münchner Ermittler mitteilten, hatte sich in diesem Jahr bereits die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit dem Tatverdächtigen befasst. Hintergrund sei ein Zeugenhinweis aus dem Januar gewesen, wonach der Tatverdächtige in den Jahren 2008 und 2009 für die islamistische Shebab-Miliz in Somalia Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet haben soll.

Mangels konkreter Tatsachen habe der Generalbundesanwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Außerdem wäre der Somalier zum angeblichen Tatzeitpunkt elf oder zwölf Jahre alt gewesen und damit als Kind strafunmündig.

Bereits Streit mit Messer in der Vergangenheit

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Weiterhin war bekannt geworden, dass der Mann bereits 2015 in Sachsen in einen Streit verwickelt war, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf Anfrage sagte. Die Verletzungen seien aber nur oberflächig gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft.

Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab. Der Tatverdächtige hatte von 2015 bis 2019 in Sachsen, anschließend in Bayern gelebt.

Quelle: ntv.de, jru/AFP/dpa

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