Bewährung und Geldstrafen Erzieherinnen wegen Kindesmisshandlung verurteilt
10.05.2024, 20:07 Uhr Artikel anhören
Die von der Kammer als "konfliktscheu" beschriebene Gruppenleiterin habe sich mitschuldig gemacht, da sie von den Taten ihrer Kollegin gewusst und diese aktiv vertuscht habe.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eltern übergeben ihre Kinder tageweise in die Obhut einer Kindertagesstätte und denken, dass sie dort sicher seien. Nun werden zwei ehemalige Erzieherinnen aus Würzburg verurteilt. Eine Pädagogin gesteht mehrere Gewalttaten.
Wegen teils schwerer Körperverletzung und Nötigung von Kindern ist eine frühere Kita-Erzieherin vor dem Landgericht im bayerischen Würzburg zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss die Erzieherin eine Geldauflage von 6000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, wie die Kammer des Landgerichts Würzburg urteilte. Ihre mitangeklagte Ex-Kollegin und ehemalige Leiterin der Krippengruppe wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Die beiden Frauen hatten mehrere Gewalttaten in ihrer Kleinkindgruppe im Jahr 2021 größtenteils gestanden. Das Gericht erteilte kein Berufsverbot für die Angeklagten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sich die Taten vor mehr als drei Jahren zwischen September und Dezember 2021 in einer Kita in Greußenheim im Landkreis Würzburg ereignet haben. Die Pädagogin soll der Anklage zufolge mehrere von ihr betreute Kinder im Alter zwischen etwa eineinhalb und drei Jahren unter anderem gewaltsam angefasst, zeitweise in ein dunkles Zimmer eingesperrt und ein Kind gezwungen haben, aufzuessen. Dabei soll sie ihm einen Löffel bis zum Erbrechen in den Hals geschoben haben. Ein einjähriges Kind fiel aus einem erhöhten Gitterbett und schlug mit der Stirn auf dem Boden auf.
Die Gruppenleiterin sah weg
Der mitangeklagten Gruppenleiterin wird vorgeworfen, bei Übergriffen nicht eingegriffen und weder Eltern noch Kitaleitung alarmiert zu haben. Die Kollegin war bei den Taten nicht eingeschritten und hatte sie teils aktiv vertuscht. Die Kammer sprach von einer ängstlichen und konfliktvermeidenden Persönlichkeitsstruktur.
Der Vorsitzende Richter ging in seiner Urteilsbegründung ausführlich auf eine angespannte zwischenmenschliche Atmosphäre aus Eifersucht, Tratsch und Mobbing im Team der Betreuungseinrichtung und zwischen den beiden Angeklagten ein. Die beiden Frauen seien weder Monster noch Horrorerzieherinnen, aber sie hätten sich schuldig gemacht; ihre Opfer seien die Kleinsten der Gesellschaft. Die Urteile sind zum Teil bislang nicht rechtskräftig.
Die Hauptbeschuldigte wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt, die Mitangeklagte wegen Körperverletzungsdelikten und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Berufsverbot kam die Kammer nicht nach, da die Angeklagte ohnehin inzwischen arbeitslos sei und vermutlich nur schwer wieder eine Stelle als Erzieherin bekommen werde.
Quelle: ntv.de, mes/AFP/dpa