Panorama

Tote Zehnjährige im Kinderheim Ankläger fordern zehn Jahre Haft für Vergewaltigung

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Das Urteil am Landgericht Hof soll am 20. März fallen.

Das Urteil am Landgericht Hof soll am 20. März fallen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Beihilfe zum Mord an dem zehnjährigen Mädchen lastet die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten nicht an. Doch für die Vergewaltigung des Kindes vor dessen Tod fordern die Ankläger zehn Jahre Haft. Der Beschuldigte räumt die Tat in einem Kinderheim in Wunsiedel ein.

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Eine Beteiligung des 26-Jährigen an der Tötung des Mädchens könne ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dagegen nicht zur Last gelegt werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Nachmittag mit.

Es hätten sich keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten ergeben. Auf die Aussage des 12-jährigen Nebenklägers könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden. Der Junge habe seine Aussage bereits mehrfach geändert, hieß es zur Begründung.

Das zehnjährige Mädchen war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im weiteren Verlauf im Beisein eines damals Elfjährigen vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben.

Junge belastete Angeklagten

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert.

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe. Der Junge tritt wie auch die Eltern des getöteten Mädchens als Nebenkläger in dem Verfahren auf.

Neben den Sexualstraftaten ist der Mann wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche angeklagt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Der Verteidiger des Mannes sprach sich für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Die Anwältin der Mutter des Mädchens forderte in ihrem Plädoyer eine "höchstmögliche Freiheitsstrafe", der Anwalt des Vaters stellte keinen eigenen Antrag. Der Nebenklagevertreter des Jungen bat um ein "gerechtes Urteil." Am 20. März soll das Urteil verkündet werden.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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