Sprengsatz an S-BahnhofEx-Skinhead zu langer Haftstrafe verurteilt

Im Prozess um eine Explosion auf einem Hamburger S-Bahnhof verurteilt ein Gericht einen Mann zu zehn Jahren Haft. Das Gericht ist überzeugt, dass der ehemalige Skinhead mit seiner Tat tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen hat.
Nach der Zündung eines Sprengsatzes an einem S-Bahnhof hat das Hamburger Landgericht einen 52-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes und anderer Delikte verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der erheblich vorbestrafe Mann dabei lebensgefährliche bis tödliche Verletzungen billigend in Kauf nahm.
Der Angeklagte, der laut Gericht früher fest zur rechtsradikalen Skinheadszene gehörte und wegen Gewaltverbrechen schon erheblich vorbestraft ist, hatte am 17. Dezember vergangenen Jahres auf dem belebten Bahnsteig der S-Bahnhaltestelle Veddel zwei sogenannte Polenböller sowie Schrauben in einer Tüte gezündet. Ernsthaft verletzt wurde dabei durch glückliche Umstände allerdings niemand.
Das Motiv ließ sich dem Gericht zufolge nicht abschließend klären. Die Richter sahen Anzeichen für eine ausländerfeindlich motivierte Tat. Dies konnte dem Angeklagten aber nicht ausreichend belastbar nachgewiesen werden. Der Mann gehört demnach schon länger nicht mehr zur Skinheadszene.
Vorgezogener "Silvesterscherz"?
Auch lässt der von ihm gewählte Ort der Explosion keinen sicheren Rückschluss darauf zu, dass er explizit Ausländer treffen wollte. Der Angeklagte selbst hatte die Zündung des Sprengsatzes in dem Prozess als eine Art vorgezogenen "Silvesterscherz" bezeichnet und angegeben, er habe damit lediglich Passanten erschrecken wollen.
Dies nahm ihm das Gericht schon aufgrund der Gefährlichkeit der von ihm gezündeten Bombe nicht ab. Aufgrund der Situation habe der Angeklagte gar nicht garantieren können, dass Passanten nicht in den Spreng- und Splitterradius des Sprengsatzes geraten würden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können dagegen noch Rechtsmittel einlegen.