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Ist sie "gut oder böse"? Experte spricht sich für Drohnen-Kennzeichnungspflicht aus

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Nach Drohnensichtungen wurde der Flugbetrieb in München erst am Morgen wieder aufgenommen.

Nach Drohnensichtungen wurde der Flugbetrieb in München erst am Morgen wieder aufgenommen.

(Foto: dpa)

Drohnen unbekannter Herkunft sorgen zurzeit für Schlagzeilen. Wegen solcher Flugobjekte musste der Flugbetrieb in München zeitweise eingeschränkt werden. Um dem Problem zu begegnen, fordert ein Fachmann eine Kennzeichnungspflicht. Und auch den Airports macht er Druck.

Ein Luftfahrtexperte fordert eine Pflicht zum Kennzeichnen von Drohnen als Konsequenz aus den jüngsten Zwischenfällen an Flughäfen. "Wir brauchen eine komplette und verpflichtende Sichtbarkeit aller legalen Drohnen, damit sie schnell von illegalen unterschieden werden können", sagte der Vorsitzende des Europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt, Gerald Wissel. "Wer entscheidet, wenn ich eine Drohne sehe, ob die gut oder böse ist? Und woran entscheide ich das?"

Bei Fragen wie diesen stehe man noch am Anfang, sagte Wissel. Er sieht Flughäfen in Deutschland nicht vor Drohnen geschützt. Sie seien gemäß Luftverkehrsordnung für den Schutz zuständig und müssten entsprechende Maßnahmen ergreifen. "Die Flughäfen müssen endlich hier investieren", sagte der Fachmann von der Luftfahrt-Beratungsgesellschaft Airborne.

Der Flughafenverband ADV widersprach: "Die technische Überwachung des Luftraums rund um Flughäfen obliegt der Flugsicherung, während aktive Abwehrmaßnahmen ausschließlich von Polizeibehörden durchgeführt werden dürfen." Den Flughäfen seien hier keine Zuständigkeiten auferlegt. "Die Polizeibehörden kennen ihre Verantwortung", hob der Verband hervor. Nun seien einsatzbereite Konzepte und staatlich finanzierte und leistungsfähige Schutzsysteme notwendig.

Drohnen unbekannter Herkunft hatten den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört. Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Wissel warnte vor der Gefahr von Drohnen an Flughäfen: "Das ist ein Fremdkörper in der Luft, der in die Triebwerke geraten kann, der kann in die Scheibe krachen und letztendlich den An- und Abflug stören." Da schwer einzuschätzen sei, wohin eine Drohne fliege, müsse ein "virtueller Zaun" an allen Flughäfen errichtet werden, damit sie nicht weiterfliegen.

"Diesem Wettrüsten wollen wir uns stellen"

Der Experte rechnete allerdings nicht damit, dass sich die jüngsten Vorfälle auf das Reisen während der anstehenden Herbstferien auswirken: "Wenn die Leute reisen wollen, dann reisen sie auch. Dann vergessen sie schnell so etwas. Das haben wir auch bei der Corona-Zeit erlebt." Anders verhalte es sich, wenn Drohnenflüge gehäuft auftreten und einen Schaden anrichten sollten.

Angesichts der Drohnensichtungen stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Nachmittag weitere Details seiner geplanten Abwehrmaßnahmen vor. "Wir werden eine eigene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufstellen", sagte Dobrindt in München. Der CSU-Politiker sprach von einem "Wettlauf" und "Wettrüsten" zwischen Bedrohung durch Drohnen und deren Abwehr. "Diesem Wettrüsten wollen wir uns stellen."

Dobrindt kündigte an, er wolle die zuständigen Stellen "befähigen, bewaffnen und bündeln". Die Bundeswehr solle mit der bereits angekündigten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes rechtlich befähigt werden, der Polizei Amtshilfe beim Abschuss von Drohnen etwa in größerer Höhe zu leisten. Eine Grundgesetzänderung sei dafür nicht nötig. Die für die Gefahrenabwehr im Inland zuständige Polizei solle für die Drohnenabwehr bewaffnet werden. Die entsprechenden Kompetenzen von Bund und Ländern sollten gebündelt werden.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa/rts

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