Rechnung nach Haftentlassung Landtag fordert von Bayern Verzicht auf Forderung an Genditzki
03.04.2025, 17:20 Uhr Artikel anhören
Der Justizausschuss des Landtags votierte einstimmig.
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14 Jahre sitzt Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Von einer Entschädigung will die bayerische Justiz 50.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung abziehen. Der Landtag ordert auf Drängen der Grünen den Verzicht. Inzwischen wird das entsprechende Gesetz angepasst. Doch der Fall beschäftigt weiter die Gerichte.
Bayern soll dem Justizopfer Manfred Genditzki nach dem Willen des bayerischen Landtags die Rechnung für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. Das hat der Justizausschuss des bayerischen Landtags auf Antrag der Grünen-Fraktion einstimmig entschieden. 13 Jahre lang hatte Genditzki für den sogenannten Badewannen-Mord unschuldig im Gefängnis gesessen: Dafür steht ihm eine Entschädigung zu, von der das Justizministerium 50.000 Euro für Kost und Logis in der Zeit abziehen wollte.
Der Ausschuss sprach sich nun dafür aus, darauf zu verzichten. Der Freistaat solle Genditzki im Verfahren um die Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einen entsprechenden Vergleich anbieten.
"Die Umsetzung des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses wird derzeit geprüft", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dass in solchen Fällen Kost und Logis von Entschädigungen abgezogen werden, ist nach Ministeriumsangaben in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) bundesweit einheitlich geregelt. Bayern sehe da Reformbedarf, sagte die Sprecherin.
Aus Sicht des bayerischen Justizministeriums soll – wie in einem entsprechenden, kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zur Gesetzesänderung vorgesehen - eine solche Anrechnung künftig entfallen. "Bis zu einer Gesetzesänderung sind die Staatsanwaltschaften bei der Berechnung von Entschädigungsansprüchen allerdings an das geltende Bundesrecht gebunden", sagte die Ministeriumssprecherin.
Der Fall Genditzki hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Mehr als 13 Jahre hatte er im Gefängnis gesessen, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war. Neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall gestorben und nicht Opfer eines Verbrechens geworden war.
Genditzkis Anwältin Regina Rick nannte den Vorstoß der Grünen "erfreulich". Die Klage im Entschädigungsverfahren richte sich aber nicht nur gegen die Anrechnung von Kost und Logis – sondern auch gegen die Anrechnung der in Haft erzielten Einkünfte von ebenfalls 50.000 Euro auf die Entschädigungszahlungen. Außerdem läuft noch ein Amtshaftungsverfahren am Landgericht München I (Az. 15 O 4348/24), in dem Genditzki ein Schmerzensgeld von mindestens 750.000 Euro fordert. Wann in der Sache verhandelt wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa