Panorama

Tat nicht nachgewiesen Freispruch im Entführungsfall Würth

Dem Angeklagten konnte die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Dem Angeklagten konnte die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

(Foto: dpa)

Vor mehr als drei Jahren wird Markus Würth, Sohn des Milliardärs Reinhold Würth, aus einer integrativen Wohngruppe entführt. Der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter endet jedoch ohne Schuldspruch.

Rund dreieinhalb Jahre nach der Entführung des Sohnes von Milliardär Reinhold Würth ist ein 48-jähriger Angeklagter freigesprochen worden. Das Landgericht Gießen sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann an der Tat beteiligt war.

Die Anklage hatte dem Angeklagten vorgeworfen, er sei im Juni 2015 an der Entführung des damals 50 Jahre alten Opfers beteiligt gewesen. Der Mann aus Serbien soll die Tat mit Komplizen verübt und am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld gefordert haben. Die Geldübergabe scheiterte, das Opfer kam nahezu unversehrt frei. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubes. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, dem schloss sich das Gericht nun an.

Das Entführungsopfer ist der Sohn des baden-württembergischen Unternehmers und "Schraubenkönigs" Würth. Der damals 50-jährige Markus Würth wurde im Juni 2015 aus einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen im hessischen Schlitz entführt. Ein Erpresser forderte am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld.

Zu den wichtigsten Beweismitteln in dem Indizienprozess gehörte ein Stimmgutachten. Dafür hatten Experten die aufgezeichnete Stimme des Erpressers untersucht. Die Analyse lieferte unter anderem Erkenntnisse zur Region, aus der der Anrufer vermutlich stammt und wo er Deutsch gelernt haben könnte. Denn dieser sprach mit einem deutlichen Akzent.

Das erstellte Profil passte aus Sicht der Ermittler zu dem angeklagten Serben. Die Gutachter kamen zudem nach einem Vergleich der Stimme des Angeklagten mit der Erpresserstimme zu dem Ergebnis, dass die Sprecher "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" identisch seien. Eine Zeugin aus dem Rhein-Main-Gebiet hatte die Ermittler auf die Spur des nun freigesprochenen 48-Jährigen gebracht.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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