Sachbeschädigung lag nicht vor Freispruch nach Farbattacke auf Grundgesetzdenkmal
22.08.2023, 18:00 Uhr Artikel anhören
Ein Gutachter befand: Regen hätte die Farbe leicht wieder abgewaschen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Symbolkraft allein führt nicht automatisch zu einer Verurteilung. Das Beschmieren des Grundgesetzdenkmals nahe dem Bundestag kommt einer Aktivistin der Letzten Generation nicht teuer zu stehen, sie wird freigesprochen. Die schwarze Farbe habe nicht zu einem dauerhaften Schaden geführt.
Eine nach einer Attacke mit schwarzer Farbe auf das Grundgesetzdenkmal am Bundestag angeklagte Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation ist vor Gericht freigesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte für die 29-Jährige ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Die Richterin sah demnach die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation hatten das Denkmal im März mit schwarzer Farbe übergossen.
Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderten einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl. Bei der Aktion am 4. März habe die Gruppe ein Plakat mit der Aufschrift "Erdöl oder Grundrechte" an dem Denkmal angebracht. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1000 Euro ausgegangen. Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung.
Das Denkmal "Grundgesetz 49" besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.
Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa