Mord vor 36 JahrenGericht untersucht den Fall Ursula Herrmann

Im Jahr 1981 wird Ursula Herrmann entführt. Das Mädchen erstickt qualvoll in einer Kiste im Waldboden. Ihr Bruder verklagt den verurteilten Täter nun auf Schmerzensgeld. Das neue Verfahren durchleuchtet die früheren Ermittlungen.
36 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Ursula Herrmann hat ein früherer Soko-Mitarbeiter in einem neuen Verfahren über Auffälligkeiten in den Ermittlungen berichtet. Der Bruder von Ursula, Michael Herrmann, verklagt vor dem Augsburger Landgericht den verurteilten Täter auf Schmerzensgeld. Der inzwischen pensionierte Kripo-Mann wurde deshalb zu der Vernehmung eines anderen Verdächtigen befragt.
Michael Herrmann hatte immer wieder angezweifelt, dass ein Einzeltäter die Tat begangen hat. Seine damals zehnjährige Schwester wurde 1981 entführt. In einer im Waldboden vergrabenen Kiste sollte das Mädchen versteckt gehalten werden. Das eigens hierfür angefertigte Belüftungssystem funktionierte nicht, die Schülerin erstickte.
Der frühere Polizist sagte in dem Verfahren aus, dass ein Verdächtiger damals zunächst zugegeben habe, für den Verurteilten im Wald ein Loch gegraben zu haben. Dann aber habe der Mann das Geständnis widerrufen. Er habe den Widerruf aber als Schutzbehauptung eingestuft, sagte der Beamte.
Der Fall wurde erst Jahrzehnte später gelöst: Im Jahr 2008 wurde in Schleswig-Holstein ein damals 58-Jähriger festgenommen. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn wegen des Gewaltverbrechens an Ursula zu lebenslanger Haft.
Michael Herrmann verlangt nun von dem Kidnapper 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Strafprozess an Tinnitus leide. Der rechtskräftig verurteilte Entführer hatte das Verbrechen an dem Kind nie zugegeben.