Verschleppte InsolvenzGericht verurteilt Ex-Bundesminister Krause

Als Verhandlungsführer der DDR gestaltet Günther Krause den Einheitsvertrag mit. Als Unternehmer ist der frühere Bundesverkehrsminister weit weniger erfolgreich: Bereits zum zweiten Mal wird er wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott verurteilt.
Das Amtsgericht Potsdam hat gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro erlassen. Diese setzt sich aus 180 Tagessätzen à 30 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 64-Jährigen Insolvenzverschleppung und Bankrott vor: Nach der Pleite seiner Unternehmensberatung hatte er keinen Antrag auf Insolvenz gestellt, obwohl er spätestens Ende Januar 2015 zahlungsunfähig war. Außerdem behielt er anderthalb Jahre lang die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherungen für sich. Seine Firma war dann auf Antrag der Gläubiger im Frühjahr 2016 in die Insolvenz gegangen.
Den Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft kurz vor der Entscheidung beantragt. Dabei handelt es sich um eine vom Gericht ohne Verhandlung verhängte Strafe für geringfügige Delikte. Krauses Anwalt nahm die Entscheidung sofort an. Nach Ablauf der Fristen wäre der frühere Bundesminister damit verurteilt. Der 64-Jährige war selbst nicht vor dem Amtsgericht erschienen.
Mit-Architekt der Einheit
Krause hatte als Verhandlungsführer der DDR nach der Wende den Einheitsvertrag mit ausgehandelt und auch unterschrieben. Nach seinem Rücktritt als Bundesverkehrsminister der CDU im Jahr 1993 wegen mehrerer Affären zog er sich aus der Politik zurück und versuchte sich als Unternehmer.
Krause hatte wegen eines ähnlichen Falls bereits vor Jahren eine Bewährungsstrafe kassiert. Er war 2009 nach dem Zusammenbruch seiner Firma Aufbau Invest wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Bankrotts zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit lief 2011 ab.