Nach Fährunglück in SüdkoreaGericht verurteilt Ex-Küstenwache-Kapitän

Die südkoreanische Justiz treibt die Aufarbeitung des Unglücks um die gesunkene "Sewol"-Fähre weiter voran. Ein ehemaliger Kapitän der Küstenwache muss sich vor Gericht verantworten. Er soll die nötigen Rettungsmaßnahmen nicht hinreichend eingeleitet haben.
Im Zusammenhang mit der "Sewol"-Schiffskatastrophe mit hunderten Toten hat ein südkoreanisches Gericht einen früheren Kapitän der Küstenwache zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Bezirksgericht in Kwangju sah es als erwiesen an, dass der Mann keine Maßnahmen dahingehend ergriffen hatte, die im Innern der Unglücksfähre eingeschlossenen Passagiere zu retten, berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap. Er habe sich damit unter anderem der Pflichtvernachlässigung schuldig gemacht.
Der Angeklagte hatte demnach den Rettungseinsatz nach dem Fährunfall am 16. April 2014 vor der Südwestküste von einem Boot der Küstenwache aus geleitet. Der Angeklagte habe seine Untergebenen einfach nur angewiesen, "diejenigen zu retten, die gesehen werden konnten", wurde der Richter zitiert. Darüber hinaus wurde dem Ex-Kapitän vorgeworfen, über den Rettungseinsatz gelogen zu haben. Auch soll er Berichte über das Vorgehen gefälscht haben.
Beim Untergang der Fähre kamen etwa 300 Menschen ums Leben. Die meisten Opfer waren Schüler auf einem Ausflug. Der Kapitän der "Sewol" wurde im November wegen grober Fahrlässigkeit zu 36 Jahren Haft und 14 weitere Crewmitglieder zu Haftstrafen zwischen 5 und 30 Jahren verurteilt. Ein Berufungsprozess hatte am Dienstag begonnen.