Anschlagspläne vor 30 Jahren Gericht verurteilt Linksextreme zu Bewährungsstrafe
08.04.2025, 13:01 Uhr Artikel anhören
Peter K. (l) und Thomas W. wurden vom Kammergericht Berlin für ihre lange zurückliegende Tat verurteilt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Drei Männer wollen 1995 den Bau eines Berliner Gefängnisses mit einem Sprengstoffanschlag verhindern. Doch die Tat scheitert und die Täter flüchten nach Südamerika. Nach 30 Jahren kehren zwei zurück - und erhalten ein mildes Urteil.
30 Jahre nach einem gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin sind zwei Täter zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Damit konnten der 65-jährige Peter K. und der 62-jährige Thomas W. nach jahrzehntelangem Untertauchen in Südamerika und einer Rückkehr nach Deutschland das Berliner Kammergericht als freie Männer verlassen.
Die eher geringe Strafe sei trotz des geplanten schweren Anschlags angemessen, weil es letztlich beim Versuch geblieben sei, weil seit der Tat viel Zeit vergangen sei und weil die Täter zurückgekehrt seien und gestanden hätten, begründete das Gericht das Urteil.
Für Prozess zurückgekehrt
Die beiden Männer waren für den Prozess vor dem Berliner Kammergericht nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem sie jahrzehntelang im Ausland untergetaucht waren. Beide legten über ihre Anwälte Geständnisse ab. Vorausgegangen war eine sogenannte Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Danach ist im Fall von Geständnissen eine Freiheitsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt worden. Die Untersuchungshaft war bereits am ersten Prozesstag für die beiden Männer ausgesetzt worden.
Die Verteidigung beantragte jeweils, das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen. Hintergrund ist, dass die Anklage den Männern nicht den geplanten Anschlag vorwirft, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt - was die Verteidigung kritisiert. Für den Fall, dass die Richter dieser Argumentation nicht folgen, beantragte der Anwalt von Thomas W. eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Anklage im Dezember 2024
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte im Dezember 2024 Anklage wegen Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gegen die Männer erhoben. Wenige Tage vor dem Prozess kehrten die Männer aus Venezuela nach Deutschland zurück. Sie wurden am Berliner Flughafen festgenommen und kamen bis zum Prozessbeginn in Haft.
Laut Geständnis planten Peter K. und Thomas W. sowie ein inzwischen gestorbener Komplize als Gruppe unter dem Namen "Das K.O.M.I.T.T.E.E." im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Vor allem Abschiebungen von kurdischen Unterstützern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in türkische Gefängnisse habe man verhindern wollen.
Dafür füllten sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen und bauten Zeitzünder ein, wie sie gestanden. Der Anschlag scheiterte, weil beim Umladen auf einem Parkplatz eine Polizeistreife auftauchte. Die Männer flüchteten und verließen Deutschland für lange Zeit.
Quelle: ntv.de, raf/dpa